Diesel-Abgasskandal: zahllose Klagen gegen Daimler beim LG Stuttgart

06.05.2020, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (199 mal gelesen)
2019 ist beim zuständigen Landgericht Stuttgart eine beeindruckende Vielzahl an Klagen gegen die Daimler AG eingegangen. Der Vorwurf: Motorenmanipulation. In erster Linie geht es dabei um die Motoren OM642 und OM651, die in unterschiedlichen Mercedes-Fahrzeugen verbaut sind. Bis Ende 2019 waren schon rund 1400 Klagen beim LG Stuttgart anhängig, allein 600 aus dem dritten Quartal.

Illegale Abschaltvorrichtung

Im Fokus der Klagen steht eine unzulässige Abschaltvorrichtung, anhand derer Daimler die Prüfstandwerte derart manipuliert haben soll, dass der Schadstoffausstoß beim Betrieb des Fahrzeugs im Straßenverkehr wesentlich höher ist als auf dem Prüfstand.

Wenn sich der Vorwurf der vorsätzlichen Motorenmanipulation bestätigt, würde das kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche gegenüber den Käufern auslösen. Diese hätten dann Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung. Sittenwidrigkeit deswegen, weil die Manipulation gesetzeswidrig war und die Kunden nicht darüber informiert wurden.

Ein behördlicher Rückruf für die betroffenen Fahrzeuge liegt bisher noch nicht vor. Daimler hat den Kunden für die Motoren zwischenzeitlich ein Softwareupdate angeboten, doch würde dieses nicht die Mangelhaftigkeit des Motors beheben, so die Kunden. Ein gerichtliches Sachverständigengutachten zu den Motoren OM642 und OM651 steht noch aus.

Das Landgericht Wuppertal hat sich aber mit Urteil vom 29.01.2020 (Az.: 17 O 49/19) bereits zugunsten eines klagenden Mercedes-Kunden ausgesprochen, in dessen Fahrzeug der Motor OM651 verbaut ist. Die Daimler AG musste nicht nur das mangelhafte Fahrzeug zurücknehmen, sondern dem Käufer außerdem den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die bis dahin gefahrenen Kilometer, erstatten.

Auch BGH positioniert sich zugunsten der Dieselkunden

Am 28.01.2020 hat auch der Bundesgerichtshof zum Abgasskandal bei der Daimler AG eine wichtige Entscheidung zugunsten der Verbraucher getroffen. So lag in dem Fall für das Fahrzeug des Klägers, mit einem Motor des Typs OM651, noch kein offizieller Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes zur Durchführung eines Softwareupdates vor. Doch wie der Kläger vorgetragen hatte, sei auch in seinem Dieselfahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung enthalten. Die Klage war in den Vorinstanzen gescheitert, doch der BGH war der Auffassung, dass die Gerichte die Klage nicht ohne Weiteres hätten abweisen dürfen. Vielmehr hätten sie bei Zweifeln selbst entsprechende Sachverständigengutachten einholen müssen. Der BGH hat sich also klar zugunsten der Mercedes-Kunden ausgesprochen und so für die Zukunft ein wichtiges Signal gesetzt.

Spezialsenat soll sich der erwarteten Flut an Berufungen annehmen

Auf die Flut von Klagen gegen Daimler beim LG Stuttgart hat das Oberlandesgericht Stuttgart nun reagiert und einen Spezialsenat eingerichtet, den Zivilsenat 16a. Dieser soll die erwartete Vielzahl an Berufungen bündeln und eine einheitliche Entscheidung gewährleisten. Bislang gibt es seitens des Senats aber noch kein Urteil und keine Entscheidung, die Rückschlüsse auf die Rechtsmeinung der Richter erlauben würden.

Zurzeit wird vom Europäischen Gerichtshofs mit Spannung ein Urteil erwartet, der sich zur Auslegung der EG-Verordnung in Bezug auf die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer Abschalteinrichtung äußern soll. Diese Entscheidung wird den jeweiligen nationalen Gerichten als Wegweiser dienen, wie die Artikel der EG-Verordnung nach dem Gemeinschaftsrecht auszulegen sind.

All das zeigt, dass ein Vorgehen gegen den Stuttgarter Fahrzeughersteller durchaus gute Erfolgschancen hat. Ist auch Ihr Fahrzeug von einer solchen illegalen Abschaltvorrichtung betroffen? Dann sollten Sie nicht zögern, Ihre Ansprüche gegen Daimler geltend zu machen. Die Anwaltskanzlei Lenné steht Ihnen gerne zur Seite und berät Sie bei einem kostenlosen Erstgespräch, vor Ort oder telefonisch.


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