BGH-Beschluss zugunsten von Mercedes-Käufern im Abgasskandal

01.04.2020, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (114 mal gelesen)
Am 28.01.2020 äußerte sich der Bundesgerichtshof zum Abgasskandal bei Mercedes und stärkte mit seiner Entscheidung die Position von Mercedes-Kunden, die ein Fahrzeug mit einer illegalen Abschalteinrichtung gekauft haben. Gegenstand des Verfahrens war die Klage eines Dieselkunden auf Schadensersatz.

In dem Fahrzeug des Klägers ist der Motor des Typs OM651 verbaut. Für dieses Fahrzeugmodell lag bislang noch kein offizieller Rückruf seitens des Kraftfahrtbundesamtes zur Durchführung eines Softwareupdates vor. Der Kläger hatte allerdings angeführt, dass auch in seinem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung enthalten sei. Die Klage war in den Vorinstanzen abgewiesen worden. Die Richter vertraten die Ansicht, dass der Kläger nicht ausreichend dargelegt habe, dass tatsächlich unzulässige Softwarefunktionen in dem Fahrzeug enthalten seien.

Der Bundesgerichtshof wiederum stellte fest, dass die Klage von den Richtern nicht einfach hätte abgewiesen werden dürfen. Die Begründung des BGH: Das Kraftfahrtbundesamt habe bereits für andere Mercedes-Fahrzeuge mit dem Motortyp OM651 Rückrufe angeordnet. Die Annahme des Klägers, dass auch in seinem Fahrzeug illegale Abschalteinrichtungen enthalten seien, wäre damit nicht aus der Luft gegriffen. Er dürfe zu Recht davon ausgehen, dass sein Fahrzeug ebenfalls betroffen sei.

Wie der Bundesgerichtshof richtigerweise feststellte, war es dem Kläger nicht möglich, genau vorzutragen, wie die unzulässige Abschalteinrichtung im Detail funktioniert. Die Gerichte, die vorher mit der Sache befasst waren, hätten daher dem vom Kläger angebotenen Sachverständigenbeweis nachgehen und weitere Gutachten einholen müssen.

Begrüßenswerte Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Mit diesem Beschluss setzte der Bundesgerichtshof ein wichtiges und begrüßenswertes Signal für alle betroffenen Mercedes-Käufer. Der BGH stellte damit klar, dass man von den Klägern nicht verlangen könne, die genaue Funktionsweise der in ihrem Fahrzeug verbauten, unzulässigen Abschalteinrichtungen zu kennen bzw. darstellen zu können. Vielmehr müssten die Gerichte, so sie Zweifel an dem Vorhandensein einer solchen Abschalteinrichtung hätten, selber entsprechende Sachverständigengutachten einholen.

Gute Nachrichten für betroffene Dieselkunden

Sollte auch Ihr Fahrzeug eine solche, illegale Software enthalten, lohnt es sich durchaus, gegen die Daimler AG Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Mit dem BGH-Urteil sind die Chancen, ein solches Verfahren zu gewinnen, gestiegen. In der Anwaltskanzlei Lenné beraten wir Sie gerne zu den Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens und berechnen im Vorfeld die Höhe Ihrer Ansprüche. Vereinbaren Sie hierfür einfach einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch in unserer Kanzlei.


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Guido Lenné

Anwaltskanzlei Lenné

Weitere Rechtstipps (149)

Anschrift
Max-Delbrück-Straße 18
51377 Leverkusen
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Guido Lenné