Stellenabbau Bayer: 12.000 Stellen werden gestrichen

21.01.2019, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (199 mal gelesen)
Bayer will von weltweit über 118.000 Stellen 12.000 streichen. Das hört sich zunächst nicht nach viel an, macht jedoch knapp 10 % aus. Jeder zehnte Arbeitsplatz wird wegfallen. Was Sie tun können, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag oder eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, erfahren Sie hier.

Wie Bayer angekündigt hat, sollen von weltweit über 118.000 Stellen insgesamt 12.000 gestrichen werden. Im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft hört sich das zunächst nicht nach viel an, macht allerdings insgesamt knapp 10 % aus. Das heißt im Klartext, dass jeder zehnte Arbeitsplatz wegfallen wird.

Bayer kündigte zwar an, zunächst keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen zu wollen, doch nur durch altersbedingtes Ausscheiden aus dem Unternehmen ist ein Stellenabbau dieser Größenordnung nicht zu bewerkstelligen. Es wird darauf hinauslaufen, dass betroffenen Arbeitnehmern im großen Stil Aufhebungsverträge angeboten werden. Wer dies nicht akzeptiert, muss mit einer betriebsbedingten Kündigung rechnen.

Wer muss sich darauf gefasst machen?

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass jede Ebene des Unternehmens betroffen sein wird. Maßnahmen, die vom Management durchgeführt werden, ziehen für gewöhnlich zahllose Folgeentscheidungen auf anderen Ebenen nach sich. Die Tatsache, dass Bayer sich von dem Bereich Tiergesundheit trennen will, kommt noch erschwerend hinzu. Zwar liegt Bayer in diesem Segment weltweit an fünfter Stelle, doch laut Aussage des Unternehmens stagnieren die Zahlen nicht nur, sondern sind vielmehr rückläufig. Potenzielle Käufer dürfte es zwar reichlich geben, doch wird ein entsprechender Verkauf zwangsläufig einen weiteren Stellenabbau zur Folge haben.

Ihnen wird ein Aufhebungsvertrag angeboten

Ein Aufhebungsvertrag kann viele Fallstricke enthalten. Daher sollten Sie einen solchen Vertrag in jedem Fall von einem versierten Rechtsanwalt überprüfen lassen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Zudem geht es letzten Endes immer ums Geld, also die Höhe der Abfindung. Auch da kann ein Anwalt Ihnen helfen, eine höhere Abfindungssumme auszuhandeln.

Ihnen wird betriebsbedingt gekündigt

Sie haben, aller Versprechen zum Trotz, eine betriebsbedingte Kündigung erhalten? Dann gilt es, ab diesem Moment schnell zu sein. Denn ab dem Zugang der Kündigung haben Sie exakt 3 Wochen Zeit, deren Rechtmäßigkeit im Rahmen einer Kündigungsschutzklage überprüfen zu lassen oder sich möglicherweise doch noch außergerichtlich zu einigen.

Was die Anwaltskanzlei Lenné für Sie tun kann

Die Anwaltskanzlei Lenné überprüft den Ihnen angebotenen Aufhebungsvertrag auf Stolperfallen und verhandelt für Sie nach, vor allem in Bezug auf die Höhe der möglichen Abfindung. Zudem vertritt die Kanzlei Sie im Falle einer Kündigung gerne im arbeitsgerichtlichen Verfahren und reicht für Sie die Kündigungsschutzklage ein. Ziel des jeweiligen Verfahrens wird es sein, für Sie als Arbeitnehmer eine faire individuelle Lösung auszuhandeln. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie sich eingehend dazu beraten lassen.


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