Podcast: Das VW-Skandal-Update - Ansprüche gegen VW geltend machen

27.07.2018, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (146 mal gelesen)
Noch immer beschäftigt der Abgas-Skandal betroffene Kunden. Da nun auch vermehrt die Einführung von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge in Städten droht, wollen immer mehr Betroffene ihre Fahrzeuge loswerden. Nun haben mehrere Gerichte entschieden, dass Volkswagen selbst zur Rücknahme verpflichtet ist.

Inzwischen stellen sich selbst jene Kunden, die das Thema bisher links liegen gelassen oder aber auf eine gangbare Lösung seitens VW gewartet haben, die Frage, wie es denn nun weitergeht. Immer häufiger suchen diese Kunden Anwälte auf, um zu fragen, welche Maßnahmen jetzt noch ergriffen werden können. Der Grund: das Urteil des Verwaltungsgerichts, dass zukünftig vermehrt Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in den Städten erlassen werden sollen.

Ansprüche gegen die Händler mussten bis Ende 2017 geltend gemacht werden und sind somit verjährt. Eine Möglichkeit gibt es aber noch: nämlich die Auslegung, dass die Zusicherung, dass das Update durchgeführt wird, als Erklärung seitens der Händler ausgelegt werden kann, dass auf die Verjährung verzichtet wird.

Eine bessere Möglichkeit hat sich in den letzten Monaten durch zahlreiche Gerichtsbeschlüsse ergeben. Diese verurteilen nämlich VW als Hersteller dazu, den Wagen zurückzunehmen. Dabei handelt es sich um eine direkte Verurteilung wegen vorgenommenen Betruges bzw. wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung, da VW durch den Verkauf von Motoren mit manipulierter Abgassoftware die Käufer darüber getäuscht hat, dass die Zulassung des Fahrzeugs zum Straßenverkehr und die Einstufung in die entsprechende Schadstoffklasse gesetzmäßig erfolgt sei. Die Verbraucher wurden somit getäuscht, denn sie hätten kaum ein Fahrzeug gekauft, wenn sie gewusst hätten, dass es nicht der angegebenen Schadstoffklasse entspricht.

Dementsprechend ist VW den Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Die Käufer sind so zu stellen als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Am sinnvollsten erreicht man das über die Rückabwicklung des Kaufvertrags und die Erstattung des Kaufpreises. Davon wird zwar eine Nutzungsentschädigung abgezogen, die sich anhand der gefahrenen Kilometer berechnet, doch wäre der Wertverlust bei einem Verkauf über einen Händler oder private Kanäle deutlich höher.

Die Chancen für die Geschädigten stehen gut, denn inzwischen haben mehrere Gerichte entschieden, dass der Volkswagen-Konzern zur Rücknahme der Fahrzeuge verpflichtet ist. Aus diesem Grund sind auch jene Rechtsschutzversicherungen, die solche Fälle vor 2 Jahren mangels Erfolgsaussichten nicht abdecken wollten, inwzischen bereit, die Verfahrenskosten zu übernehmen. Die Ansprüche gegen VW selbst müssen allerdings bis zum 31.12.2018 geltend gemacht werden, da sie sonst verjähren.

Betroffene Kunden sollten also mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche nicht mehr lange warten, sondern zeitnah einen Anwalt damit betrauen. Die Anwaltskanzlei Lenné hat nicht nur bereits einige Fälle im VW-Abgasskandal erfolgreich abgewickelt, sie bietet auf ihrer Webseite auch zahlreiche Informationen für Betroffene an. Darüber hinaus können Sie sich in einem kostenlosen Erstgespräch zur besten Vorgehensweise in Ihrem Fall beraten lassen.
Rechtsanwalt Dominik Fammler, auch Fachanwalt für Verkehrsrecht, erklärt im Podcast, was Betroffene nun am besten tun können: https://soundcloud.com/dominik-fa-229297670/folge-6-das-vw-skandal-update-anspruche-gegen-volkswagen-im-abgas-skandal-geltend-machen


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