Chancen von P&R-Anlegern auf Rückzahlungen gestiegen

03.12.2018, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (109 mal gelesen)
Gute Nachrichten: Das Container-Geschäft von P&R in der Schweiz fällt vollumfänglich den Gläubigern der insolventen deutschen P&R-Gesellschaften zu.

Hoffnungsschimmer für die Investoren der insolventen P&R Container-Gesellschaft: Laut Angaben der Kanzlei von Michael Jaffé fällt die Schweizer P&R Equipment and Finance künftig unter die Kontrolle des deutschen Insolvenzverwalters. Die geschädigten Anleger können folglich doch noch auf hohe Rückzahlungen hoffen.

Schweizer P&R unterliegt der Kontrolle des deutschen Insolvenzverwalters

Auf dem Wege des sogenannten „Selbsteintritts“ wurde die P&R-Equipment nach Schweizer Recht an die deutschen Gesellschaften übertragen. Somit unterliegt sie nun dem direkten Zugriff des deutschen Insolvenzverwalters. Der Gründer der P&R-Gruppe Heinz Roth, der zurzeit in Untersuchungshaft sitzt, wurde außerdem aus dem Verwaltungsrat entlassen. Die Anteile an der nicht insolventen Schweizer P&R-Gesellschaft, deren Betrieb bis heute uneingeschränkt weiter läuft und bei der die Einnahmen aus der weltweiten Container-Vermietung zusammenlaufen, gehören damit den deutschen Container-Verwaltungsgesellschaften.

Insolvenzverwalter Michael Jaffé äußerte sich dazu wie folgt: „Nachdem wir bereits einen alleinvertretungsberechtigten Verwaltungsrat installieren konnten, haben wir im Rahmen unserer vielfältigen Stabilisierungs- und Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf die Schweizer P&R nun eine weitere wichtige Hürde genommen. Die Gesellschaft und das dort laufende Container-Management sind nunmehr im direkten Zugriff der Insolvenzverwalter. Wichtig ist vor allem, dass der Geschäftsbetrieb der nicht insolventen Schweizer P&R völlig ungestört weiterläuft, alle laufenden Zahlungen geleistet werden können und sichergestellt ist, dass die dort eingehenden Gelder über die deutschen Insolvenzverfahren an die Anleger verteilt werden können.“

Sämtliche Einnahmen aus der weltweiten Container-Vermietung an Leasing- und Transportgesellschaften werden über die Schweizer Gesellschaft generiert. Künftig soll diese als eine „Zahlstelle“ fungieren und die erzielten Einnahmen an die deutschen P&R-Gesellschaften weiterleiten. Im Moment lässt sich noch nicht abschätzen, wie viel im Falle der bestmöglichen Verwertung aus Verkauf und Weitervermietung der Container tatsächlich an die Investoren ausgezahlt werden kann. Allerdings haben sich deren Chancen, einen bedeutenden Teil ihrer Anlage wiederzusehen, mit dieser neuesten Entwicklung schlagartig verbessert. Die Höhe der zu erwartenden Abschlagszahlungen ist dabei von mehreren Faktoren abhängig: z. B. der Entwicklung der Weltwirtschaft und Wechselkursschwankungen. Die wichtigste Voraussetzung ist jedoch, dass die Container-Vermietung durch die Schweizer P&R ungehindert weiterlaufen kann.

Dabei gilt es zu beachten, dass das gesamte Risiko des Container-Flottenmanagements bei der Schweizer P&R liegt. Käme es hier zu Störungen, könnte dies Ausfälle für die Gläubiger zur Folge haben.

Derzeit bleibt allerdings festzuhalten, dass dank der aktuellen Entwicklung die Chancen für erste Abschlagszahlungen an die Anleger deutlich gestiegen sind. Die gerichtlichen Prüfungstermine wurden mittlerweile für den 29.05.2019 angesetzt. 2020 sollen die Gläubiger bereits mit einer ersten Abschlagszahlung rechnen können. Die Anwaltskanzlei Lenné wird Sie weiterhin in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten.


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Guido Lenné

Anwaltskanzlei Lenné

Weitere Rechtstipps (149)

Anschrift
Max-Delbrück-Straße 18
51377 Leverkusen
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Guido Lenné