Kann man die Restschuldversicherung als Verbraucher widerrufen?

04.12.2020, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (1533 mal gelesen)
Schließt ein Verbraucher einen Kredit ab, wird ihm von der Bank meistens auch gleich eine Restschuldversicherung angeboten. Die soll die Ratenzahlungen im Falle von unvorhergesehenen Umständen absichern. Doch wegen mitunter hoher Kosten, langer Wartezeiten und diverser Ausschlussklauseln entpuppt sich diese Versicherung gerade bei kleineren Ratenkrediten oft eher als unnötiger Kostentreiber. Können Verbraucher sie aber nach Abschluss noch widerrufen?

Die Ratenschutzversicherung hält im Kosten-Nutzen-Verhältnis häufig nicht, was sie verspricht. Wo sie im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Ähnlichem die Ratenzahlungen des Kredits absichern soll, sorgen im Ernstfall lange Warte- bzw. Karenzzeiten und unterschiedliche Ausschlussklauseln in den Verträgen für eine herbe Enttäuschung, weil die Versicherung nämlich dann doch nicht zahlt. Vor allem bei kleineren Ratenkrediten ist vom Abschluss einer Restschuldversicherung daher regelmäßig abzuraten. Und wenn man die Ratenschutzversicherung etwas vorschnell abgeschlossen hat – was dann?

Kann ich die Restschuldversicherung noch widerrufen?

Ja. Die Ratenschutzversicherung kann regelmäßig bis zu 30 Tage nach Abschluss widerrufen werden – unabhängig davon, ob es dabei um eine Einzel- oder eine Gruppenversicherung geht.

Doch Vorsicht: Sind im Vertrag mehrere Komponenten enthalten, z. B. Todesfall, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit, kann die Widerrufsfrist variieren. So beträgt sie beim Todesfallschutz 30 Tage, bei anderen Komponenten nur 14 Tage. Wird die Restschuldversicherung als Paket abgeschlossen, also inkl. Todesfallschutz, greift hingegen häufig die längere Widerrufsfrist.

Wann beginnt die Widerrufsfrist zu laufen?

Tatsächlich beginnt die Widerrufsfrist für die Restschuldversicherung nicht mit Abschluss des Kredits zu laufen, sondern erst nach einer weiteren Belehrung über das Widerrufsrecht bei der Versicherung. 2018 sind die europäische Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD) sowie die Änderung des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Kraft getreten. Seither muss eine Bank den Kunden eine Woche nach Vertragsabschluss erneut über sein Widerrufsrecht belehren und ihm ein Produktinformationsblatt (gemäß § 7a Abs. 5 Satz 1 VVG) zur Versicherung aushändigen. Erst wenn das erfolgt ist, beginnt die Widerrufsfrist zu laufen.

Kann ich die Versicherung über den Kreditvertrag widerrufen?

In manchen Fällen besteht die Möglichkeit, die Versicherung nicht direkt, sondern über den Kredit zu widerrufen. Immer noch sind nämlich die Widerrufsbelehrungen in den Darlehensverträgen vieler Banken unvollständig oder fehlerhaft. Wenn der Kreditnehmer aber nicht angemessen oder vollständig über sein Widerrufsrecht informiert worden ist, zum Beispiel aufgrund fehlender, falscher oder lückenhafter Angaben in den Widerrufsbelehrungen, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Somit kann der Kreditvertrag – inkl. Ratenschutzversicherung – mitunter auch Jahre später noch widerrufen werden.

Wie erfolgt die Rückabwicklung der Versicherung?

Wurde die Restschuldversicherung widerrufen, werden dem Versicherungsnehmer die bereits gezahlten Prämien zurückerstattet. Wie und in welcher Höhe, das ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Manche Banken überweisen die geleisteten Prämien einfach in voller Höhe zurück, andere verrechnen die Versicherungskosten mit dem Kredit (wenn dieser bestehen bleibt), sodass sich dann entweder die Ratenhöhe reduziert oder die Laufzeit verkürzt.

Sie möchten wissen, ob Sie Ihre Restschuldversicherung bzw. Ihren Kredit noch widerrufen können? Dann lassen Sie den Kreditvertrag und die Versicherungspolice einfach von der Anwaltskanzlei Lenné auf mögliche Fehler in den Widerrufsbelehrungen prüfen. Gerne können Sie sich dazu bei einem kostenlosen Erstgespräch beraten lassen.


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