Restschuldversicherung: wann ist sie unnötig?

18.09.2020, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (105 mal gelesen)
Schließen Verbraucher einen Kredit ab, bietet ihnen die Bank meistens auch gleich eine Restschuldversicherung an, die dann zum Tragen kommen soll, wenn der Darlehensnehmer den Ratenzahlungen wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht mehr nachkommen kann. Doch in vielen Fällen ist eine solche Versicherung einfach nur unnötig und teuer. Deshalb steht dieses Versicherungsprodukt nicht nur in Deutschland unter starker Kritik.

Nicht bei jeder Kreditform ist eine Ratenschutzversicherung sinnvoll. Und doch wird sie den Kunden auch bei kleineren Ratenkrediten immer wieder von den Kreditinstituten angeboten. Der Grund: Die Bank erhält für den Abschluss eine Provision während sich für sie gleichzeitig das Ausfallrisiko des Kredits deutlich verringert. In Zeiten von anhaltend niedrigen Zinssätzen ist der Abschluss einer Restschuldversicherung für die Banken also durchaus lukrativ. Nicht aber für den Verbraucher – weshalb diese Versicherungen auch seit Jahren unter starker Kritik stehen.

Beispielsweise zählen Restschuldversicherungen zu den umstrittensten Finanzprodukten in Großbritannien. In den letzten Jahren kam es seitens der Verbraucher zu zahllosen Beschwerden, die nicht selten vor Gericht endeten. Wiederholte verbraucherfreundliche Urteile sorgten dafür, dass viele Kreditnehmer sämtliche Prämien für ihre Policen zurückfordern konnten. So schätzt die britische Aufsichtsbehörde, dass Verbraucher seit 2011 insgesamt Entschädigungen von annähernd 29 Milliarden Pfund, umgerechnet rund 33 Milliarden Euro, erhalten haben.

Verbraucherschutz in Deutschland

Auch in der Bundesrepublik werden Restschuldversicherungen schon seit längerem stark kritisiert. Unter anderem von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), die vor allem die mangelnde Standardisierung moniert und Verbrauchern zur Vorsicht rät. Dem Abschluss solcher Versicherungen scheint das jedoch keinen Abbruch zu tun. Laut eines Berichts der BaFin aus dem Jahr 2017 sollen Versicherungsunternehmen rund 8,2 Millionen versicherte Kunden im Bestand gehabt haben. Die vergleichsweise sehr geringe Anzahl von Versicherungsfällen, die tatsächlich eingetreten sind, verdeutlicht, wie selten Restschuldversicherungen tatsächlich in Anspruch genommen werden. So gab die Bundesregierung 2015 an, dass es lediglich 5.000 Versicherungsfälle gab, in denen die Versicherer für die Kreditraten einspringen mussten.

Für mehr Verbraucherschutz sollte im Februar 2018 die Umsetzung der europäischen Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD) und die Änderung des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sorgen. Seitdem müssen die Finanzinstitute ihre Kunden besser über Restschuldversicherungen informieren, z. B. indem sie ihnen das Produktinformationsblatt (§ 7a Abs. 5 Satz 1 VVG) aushändigen und eine Woche nach Vertragsabschluss eine erneute Widerrufsbelehrung durchführen. Ob die Situation für Verbraucher sich dadurch tatsächlich verbessert, bleibt allerdings noch abzuwarten.

Was Verbraucher oft nicht wissen

Viele Kreditnehmer verfügen bereits über Versicherungen, die eine Ratenschutzversicherung überflüssig machen. Hat man beispielsweise eine Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung, ist eine Restschuldversicherung oft gar nicht nötig, sondern nur teuer. Wer einen kleineren Ratenkredit abschließt, dem ist also vom Abschluss einer solchen Versicherung eher abzuraten. Oft ist den Bankkunden auch gar nicht klar, was für eine Versicherung ihnen da von der Bank angeboten wird, denn die Bezeichnungen der Versicherungspolicen sind mitunter sehr irreführend bzw. nicht eindeutig.

Abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag und Kredit hat der Verbraucher unter Umständen die Möglichkeit, ordentlich oder sogar außerordentlich zu kündigen. Gerne prüft die Anwaltskanzlei Lenné für Sie, ob ein solcher Schritt in Ihrem Fall möglich ist, und berät Sie zum besten Vorgehen. Nutzen Sie hierfür einfach das kostenlose Erstgespräch.


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