Vergleich bei der Musterfeststellungsklage: die Vor- und Nachteile

18.03.2020, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (184 mal gelesen)
Nachdem es jetzt in der Musterfeststellungsklage gegen VW doch zu einem Vergleich kam, fragen sich viele Teilnehmer, ob sie die angebotene Einmalzahlung annehmen sollen. Welche Vor- und Nachteile das Vergleichsangebot hat, erfahren Sie nachfolgend.

VW will rund 260.000 Teilnehmern der Musterfeststellungsklage eine Einmalzahlung zwischen 1.350 und 6.257 Euro anbieten. Die Höhe im Einzelfall ist abhängig vom jeweiligen Fahrzeugtyp und wird von VW ab dem 20.03.2020 bekanntgegeben.

Bis zum 20.04.2020 müssen sich dann alle, die ein Angebot erhalten, entscheiden, ob sie es annehmen möchten oder nicht. Wer sich gegen die Annahme entscheidet, hat dann ein halbes Jahr Zeit, eigenständig gegen VW vorzugehen.

Was sind die Vorteile?

Wenn Sie eine Einmalzahlung von VW angeboten bekommen, und sich dafür entscheiden, diese anzunehmen, hat das den Vorteil, dass Sie schneller als ursprünglich erwartet zu einem Ergebnis kommen und die Sache endlich abschließen können.

Sie ersparen sich ein individuelles Vorgehen gegen VW, das mehrere Monate dauern würde und dessen Ausgang vorab nicht mit Sicherheit prognostiziert werden kann. Darüber hinaus kann das Angebot vor allem für Eigentümer von Fahrzeugen mit hoher Laufleistung wirtschaftlich vorteilhaft sein.

Was sind die Nachteile?

Insgesamt stellt sich die Höhe der Einmalzahlung nicht gerade großzügig dar. Sie ist vielmehr im unteren Bereich dessen anzusiedeln, was VW bislang an Dieselkunden gezahlt hat, die eigenständig gegen den Konzern vorgegangen sind. Auch hatten viele Teilnehmer der Musterfeststellungsklage auf die Rückabwicklung ihres Kaufvertrages gehofft, um ihr Fahrzeug zurückgeben und so beispielsweise drohenden Dieselfahrverboten entgehen zu können.

Wenn es Ihnen darauf ankam, Ihr Fahrzeug zurückzugeben, ist die Einmalzahlung für Sie sicherlich kein vorteilhaftes Angebot. Auch wenn Sie bisher nur wenig mit Ihrem Fahrzeug gefahren sind und folglich bei einer Rückabwicklung einen nicht geringen Teil des Kaufpreises zurückerhalten würden, ist die eher geringe Einmalzahlung für Sie nachteilig.

Entscheidung auf Fall-zu-Fall-Basis

Die Entscheidung, den Vergleich anzunehmen oder abzulehnen, ist nicht ganz einfach und wird noch dadurch weiter erschwert, dass der BGH Anfang Mai wahrscheinlich eine Entscheidung im Abgasskandal treffen wird. Es ist möglich, dass die bisherige Rechtsprechung der Mehrheit der Landgerichte bestätigt wird. Bislang haben diese nämlich in der Regel entschieden, dass betroffene Käufer Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages haben, wobei lediglich eine Nutzungspauschale für die gefahrenen Kilometer abgezogen wird. Denkbar ist aber auch, dass der Bundesgerichtshof zu dem Schluss kommt, dass VW den kompletten Kaufpreis erstatten muss.

Die Entscheidung für oder gegen die Annahme des Vergleiches wird also von verschiedenen Faktoren beeinflusst, sodass es ratsam ist, sich individuell anwaltlich beraten zu lassen. Gerne berechnen wir in der Anwaltskanzlei Lenné für Sie, wie hoch Ihre Ansprüche gegen den Automobilhersteller sind, wenn Sie eigenständig auf eine Rückabwicklung des Vertrages klagen. Zudem erörtern wir mit Ihnen die Vor- und Nachteile des Vergleiches in Ihrem speziellen Fall. Vereinbaren Sie hierfür einfach einen Termin für ein Beratungsgespräch.

Die Beratungskosten übernimmt VW, sofern Sie sich für die Annahme des Vergleichsangebots entscheiden. Wenn Sie stattdessen beschließen, individuell gegen VW vorzugehen, werden die Beratungskosten im Folgenden mit den Verfahrenskosten verrechnet. Es entstehen Ihnen also in keinem Fall Kosten für die Beratung.


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