Guido Lenné im SWR: Betrüger plündern Bankkonto – ist die Bank mitverantwortlich?

06.11.2020, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 3 Min. (597 mal gelesen)
Auf dem Konto eines Kunden der Sparda-Bank kam es zu diversen ungewöhnlichen Überweisungen ins Ausland, anfangs sogar mit falscher IBAN. Schlussendlich waren aber über 30.000 Euro weg. Immer wieder verschaffen sich Betrüger Zugang zu Bankkonten. Und das in Zeiten von TAN-Generator und Co. Wie ist das möglich und tragen die Banken hier eine Mitschuld? In der Sendung Marktcheck spricht der SWR darüber mit Guido Lenné.

Bei der Sparda-Bank in Baden-Württemberg haben sich Betrüger Zugang zum Konto eines älteren Bankkunden verschafft und es leergeräumt. In der Sendung Marktcheck hat sich der WDR diesen Fall einmal genauer angesehen.

Ein Rentner erhielt einen Telefonanruf von einem vermeintlichen Mitarbeiter der Sparda-Bank, der ihn über ungewöhnliche Kontobewegungen nach Spanien informierte. Das Konto sollte sicherheitshalber gesperrt werden. Mit seinem TAN-Generator sollte der Kontoinhaber eine TAN erzeugen und diese durchgeben. Doch bei dem Anrufer handelte es sich keineswegs um einen Bankmitarbeiter, sondern um einen Betrüger. Mit der erzeugten TAN und weiteren Zugangsdaten gelang es ihm, die Verwaltung des Kontos auf die App der Sparda-Bank umzustellen, sodass er Zugriff auf das Konto erhielt und ohne weitere TAN-Eingabe Überweisungen tätigen konnte. In mehreren Buchungen plünderte er das Konto des Rentners und überzog es sogar.

Die Banking-App – wirklich sicher?

Eigentlich soll die App der Sparda-Bank sicher sein. Eine TAN wird für Buchungen in der App allerdings nicht benötigt. IT-Experten schätzen die Sicherheitsvorkehrungen der App zwar grundsätzlich nicht als problematisch ein, halten es aber für sinnvoll, dass zusätzlich eine Bestätigung seitens des Kunden eingeholt wird. Möglicherweise hätte im vorliegenden Fall auf diese Weise Schlimmeres verhindert werden können, denn den Betrügern war bei den getätigten Überweisungen zunächst ein Fehler unterlaufen: Aufgrund eines Zahlendrehers bei der IBAN des Zahlungsempfängers wurde eine nicht unerhebliche Summe wieder auf das Konto zurückgebucht. Erst zwei Tage später konnten sie das Konto dann endgültig plündern.

Der Kontoinhaber wusste von alldem nichts. Der Rentner stellte lediglich fest, dass er über das Online-Portal keinen Zugriff mehr auf sein Konto hatte. Deshalb wandte er sich telefonisch an die Sparda-Bank, die ihm mitteilte, dass möglicherweise ein technisches Problem mit dem Konto vorliege. Eine Prüfung des Kontos auf ungewöhnliche Aktivitäten ist jedoch nicht erfolgt. Einige Tage später setzte sich die Bank wieder mit ihrem Kunden in Verbindung und teilte ihm mit, dass sein Geld verschwunden sei. Die Buchungen waren auf ein Auslandskonto gegangen und konnten deshalb nicht nachverfolgt werden. Auch die Polizei zeigte sich pessimistisch, ob das Geld noch zurückgeholt werden könne. Der SWR wollte von der Sparda-Bank wissen, wie es soweit kommen konnte. Die Bank versicherte, dass ihre Sicherheitssysteme durchweg gegriffen hätten. Man sei sich keiner Mitschuld bewusst.

Ist die Bank aus dem Schneider?

Der SWR wendet sich an Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und fragt nach, ob die Bank nicht zumindest eine Teilschuld trägt. Der Leverkusener Anwalt dazu: „Wir würden dem Betroffenen raten, die Bank in Regress zu nehmen, denn es ist auch auf Seiten der Bank einiges schief gegangen.“ Insbesondere wenn ältere Kunden von Problemen mit ihrem Bankkonto berichteten, müsse die Bank reagieren, um mögliche weitere ungewöhnliche Kontobewegungen zu verhindern. „Im Zweifelsfall hätte man das Konto hier sperren müssen“, so Lenné. Man könne durchaus von Fahrlässigkeit seitens der Bank reden. Der Fachanwalt moniert auch das Überweisungslimit, das hier bei 25.000 € lag – eine Standardeinstellung, so die Sparda-Bank. Diese Summe hält Guido Lenné für zu hoch und unverantwortlich.

Wie sich Bankkunden selber besser schützen können, das verrät Lenné im SWR-Beitrag: https://www.youtube.com/watch?v=-l4RMSS1VGQ.

Ob die Bank in diesem Fall eine Teilschuld trägt, wird wohl ein Gericht entscheiden müssen. Bankkunden, die Betrügern zum Opfer gefallen sind, sollten sich Rat beim Anwalt suchen und, je nach Sachlage, die Bank in Regress nehmen. Die Anwaltskanzlei Lenné steht ihren Mandanten mit weitreichender Erfahrung in solchen Fällen zur Seite. Betroffene können sich bei einem kostenlosen Erstgespräch unverbindlich beraten lassen.


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Guido Lenné

Anwaltskanzlei Lenné

Weitere Rechtstipps (149)

Anschrift
Max-Delbrück-Straße 18
51377 Leverkusen
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Guido Lenné