Maredo und Vapiano pleite? Wir helfen Gläubigern.

25.03.2020, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 1 Min. (168 mal gelesen)
In der Gastronomie sind die Restaurantketten Vapiano und Maredo nun die ersten prominenten Opfer der Corona-Krise. Es ist zu befürchten, dass in den kommenden Wochen weitere folgen werden. Gläubiger sollten ihre Ansprüche in jedem Fall in den Insolvenzverfahren anmelden. Dabei unterstützen wir Sie in der Anwaltskanzlei Lenné gerne. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen über umfassende Erfahrung mit Insolvenzen.

Im Zuge der Corona-Krise verzeichnet die Vapiano SE drastische Umsatzeinbußen. Aufgrund der Einschränkungen durch Covid-19 mussten nahezu alle weltweit über 230 Restaurants schließen. In Deutschland seien alle 55 durch den Vapiano-Konzern betriebenen Restaurants seit Donnerstagabend auf unbestimmte Zeit geschlossen. Während kaum noch Umsatz generiert würde, fielen aber die Gehälter für die weltweit rund 10.000 Beschäftigten, Mieten und Betriebskosten weiter an. Rund 3.800 Mitarbeiter sind in Deutschland von den Schließungen betroffen.

Für die Vapiano SE sei der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit eingetreten, teilte das Unternehmen am Freitag in Köln mit. Damit fordert Corona in der Wirtschaft ein erstes bekanntes Opfer. Viele weitere werden vermutlich in den nächsten Wochen folgen.

Nun trifft die Corona-Krise nach Vapiano die nächste Restaurantkette: Die Steakhaus-Kette Maredo muss scheinbar ebenfalls Insolvenz anmelden. Wesentliche Unternehmen der Maredo-Gruppe haben vorsorglich Insolvenzantrag beim Amtsgericht Düsseldorf gestellt.

In jedem Fall sollten Gläubiger ihre Möglichkeiten prüfen lassen und ihre Ansprüche in den Insolvenzverfahren anmelden. Dabei unterstützen wir Sie in der Anwaltskanzlei Lenné gerne.

Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen über umfassende Erfahrung mit Insolvenzverfahren und beraten Sie gerne, damit Sie einen möglichst großen Anteil Ihrer Ansprüche retten können. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen Termin für eine kostenlose Erstberatung.


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