Als Führungskraft versetzt? Wehren Sie sich! Lehrstunden für VW vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen! | Kategorie: Arbeitsrecht

28.09.2018, Autor: Herr Martin Heinzelmann / Lesedauer ca. 1 Min. (264 mal gelesen)
Für den Fall, dass Sie als leitender Angestellter unfreiwillig Ihre Position wechseln sollen, gilt es, die Rechtslage zu prüfen, dem zu widersprechen und sich hiergegen gegebenenfalls gerichtlich zur Wehr zu setzen.

Für den Fall, dass Sie als leitender Angestellter unfreiwillig Ihre Position wechseln sollen, gilt es, die Rechtslage zu prüfen, dem zu widersprechen und sich hiergegen gegebenenfalls gerichtlich zur Wehr zu setzen.

Der Wechsel von Position und Standord kommt relativ häufig vor. Angestellte Führungskräfte müssen sich jedoch nicht jede Versetzung gefallen lassen.

Was zulässig ist und was nicht, regeln Gesetze, Tarif- und Arbeitsvertrag und machmal auch die Gerichte!

Zwar sind Angestellte laut Gesetz an das Weisungsrecht des Arbeitgebers gebunden. Gerade dort, wo die Tätigkeit im Arbeitsvertrag jedoch genau umschrieben ist, hat der Arbeitgerber nur einen geringen Umsetzungsspielraum.

Jüngst scheiterte VW in einem Arbeitsrechtsstreit vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen (12 Sa 1251/09). Volkswagen versuchte erfolglos, eine Abteilungsleiterin auf eine Position ohne Personverantwortung zu versetzen.

So ist auch die Versetzung eines Managers an einen anderen Standort grundsätzlich unzulässig. Gerade dies versuchen trennungswilliege Arbeitgeber häufig, um dem Arbeitnehmer ein Motiv für die Eigenkündigung zu liefern, was dieser aber tunlichst vermeiden sollte, um nicht dem Anspruch auf Arbeitsloengeld u.ä. verlustig zu gehen.

Der Arbeitgeber darf sein Weisungsrecht nicht unbillig einsetzen (BAG, 10 AZR 330/16). So erteilte das Gericht auch der Versetzung eines Immobilienkaufmanns von Dortmund nach Berlin eine Absage. Jüngst wurde ein Arbeitgeber verurteilt, seinem versetzen Arbeitnehmer Schadensersatz für den Mehraufwand im Zuge einer örtlichen Versetzung zu erstatten (LAG Hessen, 10 Sa 964, 17).

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Ihre Interessen als Arbeitnehmer bundesweit außergerichlich und gerichtlich. Rufen SIe uns an. Wir helfen Ihnen gerne.


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