Rückforderung von Luxusgeschenken berechtigt?

06.11.2022, Autor: Herr Martin Heinzelmann / Lesedauer ca. 1 Min. (145 mal gelesen)
Ihre Beziehung ging in die Brüche? Sie sehen sich Rückgabeforderungen ausgesetzt oder wollen solche gegenüber Ihrem Expartner geltend machen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden.:

Das "Aus" einer Beziehung führte in dieser Entscheidung nicht zu Ansprüchen auf Rückgabe von Geschenken.

Der Entscheidung zu Grunde lag ein Fall, wo eine Beziehung nach 1,5  Jahren in die Brüche ging.

Der Mann forderte von seiner Geliebten/Expartnerin Schmuck (Diamantohrringe) und € 200.000,00.- zurück, welche er für u.a. für Reisen und Luxuseinkäufe ausgegeben hat. 

Das OLG Frankfurt (AZ. 17 U 125/21) wies die Forderung indes zurück und verwies in seiner Begründung darauf, dass Schenkungen nur bei groben Undank zurück gefordert werden könnten. Ein solcher Fall war vorliegend nicht gegeben.

Wir vertreten Schenker und Beschenkte bundesweit bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.

Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M.


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Dr. jur. Martin Heinzelmann

MPH Legal Services

   (35 Bewertungen)
Weitere Rechtstipps (118)

Anschrift
Remstalstraße 21
70374 Stuttgart
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Mobil:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Martin Heinzelmann