Widerruf von Darlehen? Verbraucher oder Unternehmer?
28.10.2018, Autor: Herr Martin Heinzelmann / Lesedauer ca. 2 Min. (140 mal gelesen)
Häufig entstehen Stretigketen zwischen widerrufswilligen Darlehensnehmern und deren Bank, ob das Darlehen wirksam widerrufen werden kann, was grundsätzlich eine Verbrauchereigenschaft der Darlehensnehmer voraussetzt: Der BGH hat hierzu nur Klartext gesprochen (BGH, Urteil vom 20. Februar 2018 – XI ZR 445/17 –, juris):
Häufig entstehen Stretigketen zwischen widerrufswilligen Darlehensnehmern und deren Bank, ob das Darlehen wirksam widerrufen werden kann, was grundsätzlich eine Verbrauchereigenschaft der Darlehensnehmer voraussetzt: Der BGH hat hierzu nur Klartext gesprochen (BGH, Urteil vom 20. Februar 2018 – XI ZR 445/17 –, juris):
Nach § 13 BGB in der hier maßgeblichen, bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Verwaltung eigenen Vermögens grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit (Senatsurteile vom 23. Oktober 2001 - XI ZR 63/01, BGHZ 149, 80, 86 und vom 25. Januar 2011 - XI ZR 350/08, WM 2011, 548 Rn. 25). Zur Verwaltung eigenen Vermögens gehört generell auch der Erwerb oder die Verwaltung einer Immobilie (Senatsurteil vom 23. Oktober 2001, aaO). Die Aufnahme von Fremdmitteln kann insbesondere beim Immobilienerwerb der ordnungsgemäßen Verwaltung zugeordnet werden und lässt daher nicht zwangsläufig auf ein Gewerbe schließen. Das ausschlaggebende Kriterium für die Abgrenzung der privaten von einer berufsmäßigen Vermögensverwaltung ist vielmehr der Umfang der mit ihr verbundenen Geschäfte. Erfordern diese einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation, so liegt eine gewerbliche Betätigung vor (Senatsurteil vom 23. Oktober 2001, aaO).
Die Höhe der verwalteten Werte oder des Kreditbetrages ist dabei nicht maßgeblich. Handelt es sich um die Vermietung oder Verpachtung von Immobilien, so ist dementsprechend nicht deren Größe entscheidend, sondern Umfang, Komplexität und Anzahl der damit verbundenen Vorgänge. Ein ausgedehntes oder sehr wertvolles Objekt an eine geringe Anzahl von Personen zu vermieten, hält sich daher grundsätzlich im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Dagegen spricht die Ausrichtung auf eine Vielzahl gleichartiger Geschäfte für ein professionelles Vorgehen. Ob der mit der Vermögensverwaltung verbundene organisatorische und zeitliche Aufwand danach insgesamt das Bild eines planmäßigen Geschäftsbetriebes vermittelt, bleibt eine im Einzelfall zu beurteilende Frage (Senatsurteil vom 23. Oktober 2001 - XI ZR 63/01, BGHZ 149, 80, 86 f.)."
MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Ihre Interessen gegenüber Banken und Finanzdienstleistern bundesweit.
Häufig entstehen Stretigketen zwischen widerrufswilligen Darlehensnehmern und deren Bank, ob das Darlehen wirksam widerrufen werden kann, was grundsätzlich eine Verbrauchereigenschaft der Darlehensnehmer voraussetzt: Der BGH hat hierzu nur Klartext gesprochen (BGH, Urteil vom 20. Februar 2018 – XI ZR 445/17 –, juris):
Nach § 13 BGB in der hier maßgeblichen, bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Verwaltung eigenen Vermögens grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit (Senatsurteile vom 23. Oktober 2001 - XI ZR 63/01, BGHZ 149, 80, 86 und vom 25. Januar 2011 - XI ZR 350/08, WM 2011, 548 Rn. 25). Zur Verwaltung eigenen Vermögens gehört generell auch der Erwerb oder die Verwaltung einer Immobilie (Senatsurteil vom 23. Oktober 2001, aaO). Die Aufnahme von Fremdmitteln kann insbesondere beim Immobilienerwerb der ordnungsgemäßen Verwaltung zugeordnet werden und lässt daher nicht zwangsläufig auf ein Gewerbe schließen. Das ausschlaggebende Kriterium für die Abgrenzung der privaten von einer berufsmäßigen Vermögensverwaltung ist vielmehr der Umfang der mit ihr verbundenen Geschäfte. Erfordern diese einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation, so liegt eine gewerbliche Betätigung vor (Senatsurteil vom 23. Oktober 2001, aaO).
Die Höhe der verwalteten Werte oder des Kreditbetrages ist dabei nicht maßgeblich. Handelt es sich um die Vermietung oder Verpachtung von Immobilien, so ist dementsprechend nicht deren Größe entscheidend, sondern Umfang, Komplexität und Anzahl der damit verbundenen Vorgänge. Ein ausgedehntes oder sehr wertvolles Objekt an eine geringe Anzahl von Personen zu vermieten, hält sich daher grundsätzlich im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Dagegen spricht die Ausrichtung auf eine Vielzahl gleichartiger Geschäfte für ein professionelles Vorgehen. Ob der mit der Vermögensverwaltung verbundene organisatorische und zeitliche Aufwand danach insgesamt das Bild eines planmäßigen Geschäftsbetriebes vermittelt, bleibt eine im Einzelfall zu beurteilende Frage (Senatsurteil vom 23. Oktober 2001 - XI ZR 63/01, BGHZ 149, 80, 86 f.)."
MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Ihre Interessen gegenüber Banken und Finanzdienstleistern bundesweit.
Autor dieses Rechtstipps

Dr. jur. Martin Heinzelmann
MPH Legal Services
(31 Bewertungen)
Weitere Rechtstipps (117) Weitere Rechtstipps (117) Schufa-Einträge vorzeitig gelöscht! Darlehen oder Schenkung? Sind Sie betroffen? Löschung Schufa-Einträge! Schufa-Eintrag raus! Eintrag tituliert - Schufa löscht Eintrag dennoch: Darlehensnehmer aufgepasst! Anfechtung des Kaufvertrags schlägt evt. auf Autofinanzierung durch! BGH, Urt. v. 15.06.2021, XI ZR 568/19: Widerruf von Autokrediten! Top-Chance dank EuGH! Arbeitnehmer: Anspruch auf Abfindung? Widerruf KFZ-Finanzierung! - Sieg für Darlehensnehmer vor dem LG Aurich! Job wegen Corona gekündigt? Wehren Sie sich - es geht um viel Geld! Jobverlust durch Kündigung - Stolpersteine für Ihren Arbeitgeber! Löschung von Schufa-Einträgen! Darlehensnehmer aufgepasst! Widerruf Autokredit prüfen lassen! Fahrverbot weg! Einstellung des Verfahrens nach § 153 a StPO! Kündigung von Verbraucherdarlehen: Gute Aussichten für Darlehensnehmer! BGH, Urt. v. 14.07.2020, XI ZR 553/19 Kein Darlehensrückzahlungsanspruch gegen Erben - Bank geht leer aus! Arbeitsrecht/Kündigung – Fehltag rechtfertigt keinen Rauswurf! Betrug bei Autokauf - Fahrzeug gehörte Leasinggesellschaft! Kündigung eines Verbraucherdarlehens unwirksam (BGH, Urt. v. 14.07.2020, XI ZR 553/19)?: Baufinanzierungskunden aufgepasst! Darlehenskündigung nach 10 Jahren! Sparkassedarlehen widerrufen - Vertragsausstieg ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Rückforderung von Schenkungen seitens der Schwiegereltern rechtens? Darlehensnehmer aufgepasst! Sticht der Widerrufsjoker? Rückzahlungsanspruch aus Darlehen? OLG Stuttgart korrigiert LG Stuttgart: Kein Darlehensrückzahlungsanspruch gegen einen Erben. LG Dortmund (Urt. v. 31.07.2020, 3 O 6/20): Sittenwidrigkeit Arbeitnehmerbürgschaft Darlehen - Nichtabnahmeentschädigung: Ja oder nein? Gutgläubiger Erwerb eines unterschlagenen Leasing-KFZ: Abfindung jetzt - Arbeitsrecht - Arbeitnehmer aufgepasst! Anlageberatung innerhalb der Familie/des Bekanntenkreises und die Haftung des Anlageberaters: Fahrverbot rechtswidrig? Bußgeldbescheid rechtswidrig? Einspruch jetzt! Strafverteidigung und Täter-Opfer-Ausgleich: Chancen nutzen! "Werkswagen" statt "Mietwagen" erhalten? Rücktritt möglich! Arbeitsrecht Frankfurt a. M.: Corona-Kündigungsschutzklage Fehlüberweisung der Bank - Ansprüche des Bankkunden gegen die Bank und den Zahlungsempfänger: Jobverlust durch außerordentliche Kündigung? Wehren Sie sich! Arbeitsverhältnis außerordentlich gekündigt? Arbeitsrecht-Kündgiung-Kündigungsschutzklage! Arbeitsrecht – Kündigungsschutzklage jetzt! Widerruf von Sparkassendarlehen jetzt! Coronovirus - betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutzklage jetzt! Vertragsrecht - Europäischer Gerichtshof auf Seiten des Verbrauchers (Rechtssache C-511/17)!! Widerruf einer Grundstücksschenkung wegen groben Undanks: Kanzleierfolg/EC-Kartenmissbrauch: Postbank erstattet über 26.000,00.- Euro: Jobverlust durch Kündigung? Abfindung winkt! Ist eine Schenkung widerruflich? Missbräuchliche Verwendung von PIN und TAN. Jobverlust - greift das Kündigungsschutzgesetz? Beschuldigte(r) eines Strafverfahrens - Chance auf Verfahrenseinstellung nach § 153 a StPO nutzen! Banken und Darlehensnehmer aufgepasst! Wertermittlungsgebühren sind Pflichtangaben! Kündigung des Arbeitsplatzes bereits unwirksam wegen Formfehler? Darlehensnehmer aufgepasst! Darlehensvertrag widerrufbar! Arbeitsplatz gekündigt? Kündigung sittenwidrig oder treuwidrig? Nichtabnahmeentschädigung von Banken. Zu Recht? Widerruf von Überweisungen? Geht das? Fahrzeug vorzeitig ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurück an Autobank! Widerrufsjoker sticht! Sparkontoinhaber aufgepasst! Auszahlungsanspruch gegenüber Eltern/Großeltern (BGH, Beschl. v. 17.07.2019 - XII ZB 425/18)? Kündigung erhalten - Arbeitnehmer aufgepasst! Darlehenswiderruf bei Prlongation möglich? Darlehenswiderruf jetzt? Sind Sie Verbracher? Cannstatter Wasen - Volksfestschlägerei - Ermittlungsverfahren droht! Autokredit widerrufen und Fahrzeug zurück! Widerrufsjoker sticht! Arbeitplatz gekündigt? Kündigungsschutzklage einlegen! Sparkassendarlehen widerruflich - Effektivzins im Darlehensvertrag falsch - Widerrufsjoker sticht! Audi-Fahrer aufgepasst - jetzt KFZ-Finanzierung widerrufen und Verträge rückabwickeln/Fahrzeug zurück geben! Mietwohnung gewerblich genutzt? Widerruf Sparkassendarlehen: Kündigung zu Unrecht erhalten? Wehren Sie sich! Mieter aufgepasst: Kündigung rechtswidrig! Arbeitsrecht - Spontanurlaub-Gefahr der außerordentlichen Kündigung! Die Abfindung: Goldener Fallschirm im Arbeitsrecht! Jobverlust durch Kündigung? Bitte nicht ohne Entschädigung! Bankdarlehen jetzt widerrufen und Vertragsausstieg ermöglichen! Wenn die Bank plötzlich kündigt! Wehren Sie sich! Arbeitnehme aufgepasst - Kündigungsschutzklage jetzt! Darlehenswiderruf jetzt! Vielzahl von fehlenden Pflichtangaben in Darlehensverträgen! Dieselgate - Fahrzeug zurück! Darlehensnehmer von Autobanken aufgepasst! Widerrufsjoker sticht! Als Führungskraft versetzt? Wehren Sie sich! Lehrstunden für VW vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen! | Kategorie: Arbeitsrecht Kreditnehmer aufgepasst - Nachbesicherungsanspruch der Bank fraglich! Vorfälligkeitsentschädigung bei gekündigtem Darlehen berechnet: Stuttgarter Kanzlei verklagt Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG vor dem LG Düsseldorf! Darlehensnehmer aufgepasst! Ist Ihre Bank übersichert? P&R Container - Insolvenzverfahren läuft - Gründer in Untersuchungshaft: Anfechtung des Mietvertrages! Top-Chance für Vermieter! Insolvenz von P&R, Post vom Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé, erhalten? Arbeitsverhältnis gekündigt? Durch Videoaufnahmen überführt? Die fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer: Autokäufer aufgepasst! Sensation! Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei bankseitig gekündigten Verbraucherdarlehen! BGH: Unverjährter Anspruch auf fehlerfreie Widerrufsbelehrung keine Voraussetzung für Recht zum Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags Keine Vorfälligkeitsentschädigung – ING-DiBa unterliegt vor dem Landgericht Frankfurt! Bausparvertrag gekündigt? Löschung Schufa-Eintrag. Darlehenswiderruf bei Fernabsatzgeschäften – BGH spricht Klartext! Arbeitsrecht - Entgeltfortzahlung: Kanzleierfolg (Darlehenswiderruf) gegenüber LBBW/BW-Bank vor dem OLG Stuttgart! Führerschein futsch - was nun? Arbeitsverhältnis unzulässig befristet? Haftung Immobilienmakler! Darlehenswiderruf (ING-DiBa / Frankfurter Sparkasse / Sparda-Bank / Volksbank u. a.) Arbeitsplatz gekündigt! Wehren Sie sich zeitnah mit der Kündigungsschutzklage! Sparkassenkunden aufgepasst! Baudarlehen mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit widerrufbar! Dieselfahrverbot? Kreditfinanziertes Fahrzeug über Darlehenswiderruf jetzt zurück an Hersteller! Fahrerflucht? Ohne Fremdschaden warten nicht nötig: Urteil des Landgerichts Schweinfurt (Az.: 22 O 748/15) - unerlaubt vom Unfallort entfernt? Darlehenswiderruf erfolgreich! Stuttgarter Kanzlei gewinnt gegen Sparda-Bank vor dem BGH (BGH, Urt. v. 16.05.2017 - XI ZR 586/15).! Darlehenswiderruf (Sparkasse, Volksbank, Sparda-Bank, ING-DiBa, DSL-Bank u.a.) Geschädigter Anleger in Schiffs-/Flugzeugfonds? Was ist zu tun? Sparkassen Darlehen aus den Jahren 2010-2014 widerrufen! Darlehenswiderruf auch nach Darlehensrückführung möglich! Finanzanlage ungeeignet zur Altervorsorge - Berterhaftung (BGH, III ZR 93/16, Urt. v. 23.03.2017)) Bundesgerichtshof kippt Widerrufsbelehrung Darlehenswiderruf Unwirksamkeit einer Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Kündigung von zuteilungsreifen, nicht voll besparten Bausparverträgen Bausparvertrag gekündigt? So wehren Sie sich: Arbeitsverhältnis gekündigt? Rechte von Arbeitnehmern auf Weiterbeschäftigung/Abfindung u.a. Widerruf Darlehensvertrag/Baufinanzierung Abmahnschreiben wegen „illegaler“ Nutzung von Online-Diensten
Anschrift
Remstalstraße 21
70374 Stuttgart
DEUTSCHLAND
Telefon: 0711-91288762
Mobil: 01731694970
Kontakt
Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!
Rechtsanwalt Martin Heinzelmann