Vorfälligkeitsentschädigung bei gekündigtem Darlehen berechnet: Stuttgarter Kanzlei verklagt Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG vor dem LG Düsseldorf!

24.09.2018, Autor: Herr Martin Heinzelmann / Lesedauer ca. 1 Min. (187 mal gelesen)
Vorfälligkeitsentschädigung bei gekündigtem Darlehen zu Unrecht berechnet: Stuttgarter Kanzlei verklagt Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG vor dem LG Düsseldorf!

Stuttgarter Kanzlei verklagt die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG:

Vorfälligkeitsentschädigung bei gekündigtem Darlehen berechnet! 

Apo-Bank setzt sich in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs:

Dies aus den nachfolgenden Gründen:
Wenn ein Kreditinstitut einen Kreditvertrag kündigt, zum Beispiel weil der Darlehensnehmer mit den Raten in Verzug kommt, darf sie keine Vorfälligkeitsentschädigung und auch keine andere Entschädigung verlangen.
Das darlehensausreichende Kreditinstitut hat hier keinen Anspruch auf Ersatz des Erfüllungsschadens.
So hat der Bundesgerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung zum Az. XI ZR 512/11 vom 15.01.2013 eindeutig dargelegt, dass bei Kündigung des Darlehens durch das Kreditinstitut kein zusätzlicher Erfüllungsschaden (wie etwa einer Vorfälligkeitsentschädigung) verlangt werden darf. Es erging zu diesem Sachverhalt bereits am 17. Januar 2013 ein Anerkenntnisurteil vor dem Bundesgerichtshof.
Die Geltendmachung von Vorfälligkeitsentschädigung steht im Widerspruch zu den gesetzlichen Regelungen bei Verbraucherkreditverträgen. Danach dürfen Banken aus der Notlage eines Kunden nicht Kapital schlagen, indem sie den am entgangenen Gewinn orientierten Erfüllungsschaden fordern.
Außerdem darf nach einer Kündigung nur ein Verzugszins in Höhe von 2,5 % über dem Basiszinssatz der EZB gefordert werden.
Einen höheren Schaden muss das Kreditinstitut konkret darlegen, was bisher nicht erfolgte.

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, macht sich auch für Ihre Rechte gegenüber Banken und Finanzdienstleistern stark. Kontaktieren Sie uns. Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit.


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Dr. jur. Martin Heinzelmann

MPH Legal Services

   (35 Bewertungen)
Weitere Rechtstipps (118)

Anschrift
Remstalstraße 21
70374 Stuttgart
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Mobil:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Martin Heinzelmann