Betrug bei Autokauf - Fahrzeug gehörte Leasinggesellschaft!
10.01.2021, Autor: Herr Martin Heinzelmann / Lesedauer ca. 1 Min. (42 mal gelesen)
Autokäufer aufgepasst! Sie haben versehentlich ein Gebrauchtfahrzeug einer Leasinggesellschaft gekauft?
Autokäufer aufgepasst! Sie haben versehentlich ein Gebrauchtfahrzeug einer Leasinggesellschaft gekauft?
Jüngst hatte das Landgericht Stuttgart einen Fall zu entscheiden, wo der Käufer einer Mercedes-Mittelklasselimousine in Dortmund versehentlich das Fahrzeug einer Leasinggesellschaft erwarb.
Der Kaufvertrag wurde auf einem Parkplatz zu einem Kaufpreis von € 27.300,00.- abgeschlossen.
Das Fahrzeug wurde für € 30.000,00.- von dem Verkäufer auf der Internetplattform mobile.de angeboten.
Nach Übergabe des Fahrzeugs wurde das Fahrzeug dem neuen "Eigentümer" gestohlen. Erst jetzt stellte sich für Ihne heraus, dass es sich um einen groß angelegten Betrug handelte.
Nun wurde die Leasinggesellschaft erneut hellhörig und verlangte das Fahrzeug vom aktuellen Besitzer heraus. Dies wehrte sich und verlangte im Gegenzug den richtigen KFZ-Brief, da jener sich in seinem Besitz befindliche von den Tätern gefälscht war.
Das Landgericht Stuttgart (Az.: 23 O 166/18) gab dem Erwerber und nunmehr unmittelbaren Besitzer Recht.
Dieser habe nicht nur Besitz, sondern auch Eigentum am Fahrzeug erworben. Schließlich sei er zum Zeitpunkt der Übergabe gutgläubig gewesen, so das Gericht.
Die Betrugsmaschinerie sei für den Käufer nicht ersichtlich gewesen.
Dies zeigt: Leasingfirmen, welche von einem aktuellen Besitzer die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen stehen häufig auf verlorenem Posten.
Besitzer, welche sich deren Herausgabeverlangen gegenüber sehen, sollten anwaltlichen Rat einholen.
Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, vertritt Ihre Interessen als Autokäufer bundesweit gegenüber Leasinggesellschaften.
Autokäufer aufgepasst! Sie haben versehentlich ein Gebrauchtfahrzeug einer Leasinggesellschaft gekauft?
Jüngst hatte das Landgericht Stuttgart einen Fall zu entscheiden, wo der Käufer einer Mercedes-Mittelklasselimousine in Dortmund versehentlich das Fahrzeug einer Leasinggesellschaft erwarb.
Der Kaufvertrag wurde auf einem Parkplatz zu einem Kaufpreis von € 27.300,00.- abgeschlossen.
Das Fahrzeug wurde für € 30.000,00.- von dem Verkäufer auf der Internetplattform mobile.de angeboten.
Nach Übergabe des Fahrzeugs wurde das Fahrzeug dem neuen "Eigentümer" gestohlen. Erst jetzt stellte sich für Ihne heraus, dass es sich um einen groß angelegten Betrug handelte.
Nun wurde die Leasinggesellschaft erneut hellhörig und verlangte das Fahrzeug vom aktuellen Besitzer heraus. Dies wehrte sich und verlangte im Gegenzug den richtigen KFZ-Brief, da jener sich in seinem Besitz befindliche von den Tätern gefälscht war.
Das Landgericht Stuttgart (Az.: 23 O 166/18) gab dem Erwerber und nunmehr unmittelbaren Besitzer Recht.
Dieser habe nicht nur Besitz, sondern auch Eigentum am Fahrzeug erworben. Schließlich sei er zum Zeitpunkt der Übergabe gutgläubig gewesen, so das Gericht.
Die Betrugsmaschinerie sei für den Käufer nicht ersichtlich gewesen.
Dies zeigt: Leasingfirmen, welche von einem aktuellen Besitzer die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen stehen häufig auf verlorenem Posten.
Besitzer, welche sich deren Herausgabeverlangen gegenüber sehen, sollten anwaltlichen Rat einholen.
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Autor dieses Rechtstipps

Dr. jur. Martin Heinzelmann
MPH Legal Services
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