Arbeitsrecht - Spontanurlaub-Gefahr der außerordentlichen Kündigung!

07.01.2019, Autor: Herr Martin Heinzelmann / Lesedauer ca. 1 Min. (70 mal gelesen)
Vorsicht bei eigenmächtig genommenem Spontanurlaub - außerordentlichen Kündigung droht!

Arbeitnehmer aufgepasst - Sontanurlauber leben gefährlich!

Wer sich eigenmächtig freinimmt, riskiert seinen Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber hat das Recht, fristlos zu kündigen - so jedenfalls das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einer jüngeren Entscheidung. (Az.: 8 Sa 87/18).

So hatte eine Mitarbeiterin per E-Mail an einem Montag überraschend mitgeteilt, dass sie für einen "Spontanurlaub" auf Mallorca sei. Auch als Ihre Vorgesetzten sie ausdrücklich aufforderten zurückzukommen, blieb sie lieber am Stand.

Das rechtfertige eine frislose Kündigung ohne Abmahnung.

Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Ihre Interessen als Arbeitnehmer bundesweit gegenüber Arbeitgebern.


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