Sparkassenkunden aufgepasst! Baudarlehen mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit widerrufbar!

24.03.2018, Autor: Herr Martin Heinzelmann / Lesedauer ca. 1 Min. (145 mal gelesen)
Darlehensnehmer, welche nach dem 10.06.2010 ein hoch verzinstes Baudarlehen bei Sparkassen (u.a. Sparkasse Heilbronn, Frankfurter Sparkasse, KSK Göppingen) aufgenommen haben, können dies häufig auch heute noch aussichtsreich widerrufen!

Darlehensnehmer, welche nach dem 10.06.2010 ein hoch verzinstes Baudarlehen bei Sparkassen (u.a. Sparkasse Heilbronn, Frankfurter Sparkasse, KSK Göppingen) aufgenommen haben, können dies häufig auch heute noch aussichtsreich widerrufen!

Häufig war in den Widerrufsbelehrungen nachfolgender (irreführender) Passus enthalten:"..Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe des effektiven Jahreszinsses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrages, Angaben der für die Sparkasse zuständigen Aufsichtsbehörde) erhalten hat..."

Diesser Passus ist unzutrieffend. Gerade bei "Angaben der für die Sparkasse zuständigen Aufsichtsbehörde" handelt es sich aber um keine gesetztliche Pflichtangabe für Immobiliardarlehensverträge. In der Regel wurde die Aufsichtsbehörde weder in den Darlehensverträgen noch in den AGBs deklniiert/benannt oder letztere wurden nicht wirksam Vertragsbestandteil. Allein dieser Umstand eröffent Darlehensnehmern hervorragende Chancen, den Darlehensvertag auch heute noch erfolgreich zu widerrufen, weil der Beginn der Widerrufsfrist nicht wirksam in Gang gesetzt wurde.

Ziel des Widerrufs ist der sofortige Vertragsausstieg aus dem hoch verzinsten Altdarlehen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung und die Bezahlung einer Nutzungsentschädigung auf den erbrachten Kapitaldienst (Zins- und Tilgungsleistungen) in Höhe von 2,5 % über Basiszinssatz der EZB. Dies verbunden mit der Möglichkeit, sich heute für sehr lange Zeit zu historisch niedrigen Zinsen zu refinanzieren!

Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzemann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt bundesweit Darlehensnehmer erfolgreich bei der Durchsetzung des "Widerrufsjokers".


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