Rechtstipps in der Rubrik Arbeitsrecht
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 12/2014
Ein in einer GmbH mitarbeitender Gesellschafter mit mehr als 50 % Stimmrechtsanteil steht regelmäßig nicht in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft. Etwas anderes kann allerdings gelten, wenn der Gesellschafter keinen bestimmenden Einfluss auf
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 12/2014
Es kann eine unangemessene Benachteiligung darstellen, wenn die Leistung einer Sonderzahlung voraussetzt, dass der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht. Das ist insbesondere der Fall, wenn die
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 11/2014
Vereinbart der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat die Schaffung einer Qualifizierungsgesellschaft zur Weiterbildung betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer, so besteht keine vorrangige Verpflichtung zum Ausspruch einer Änderungskündigung, um eine
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 11/2014
Ein Arbeitnehmer ist auch auf Verlangen nicht verpflichtet, Angaben zu getilgten oder tilgungsreifen Vorstrafen sowie zu eingestellten Ermittlungsverfahren zu machen.
George W. Bush, Tom Cruise, Helene Fischer, Till Schweiger, Bastian Schweinsteiger, Sigmar Gabriel und viele andere prominente und weniger prominente Menschen taten es in diesem Sommer: Ice Bucket Challenge!
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 10/2014
Syndikusanwälte, die neben ihrer abhängigen Beschäftigung arbeitsvertraglich berechtigt sind, rechtsberatende, entscheidende, vermittelnde und gestaltende Tätigkeiten auszuüben, sind auch dann nicht von der Rentenversicherungspflicht zu befreien,
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 10/2014
Hat der Arbeitnehmer mit seiner Klage die Erteilung eines Zeugnisses geltend gemacht und einigen sich die Parteien auf die Erteilung eines Zeugnisses mit einer bestimmten Note, beträgt der Gegenstandswert für den Erteilungsantrag sowie für die
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 09/2014
Änderungskündigungen sind „Entlassungen” i.S.v. § 17 KSchG. Das gilt unabhängig davon, wie der betroffene Arbeitnehmer auf das Änderungsangebot reagiert. Eine unter Verstoß gegen die Anzeigepflicht erklärte Änderungskündigung ist unwirksam.
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 09/2014
Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Urlaubsanspruch nach dem BUrlG von sich aus zu erfüllen.Erfüllt der Arbeitgeber den Anspruch nicht rechtzeitig, haben Beschäftigte einen Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Ersatzurlaubsanspruchs.Für den
Grundsätzliches zum arbeitsrechtlichen Urlaubsanspruch Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das wissen alle. Die meisten wissen nicht, dass auch Teilzeitarbeiter und 450-€-Kräfte einen anteiligen Anspruch auf bezahlten Urlaub haben. ...