Rechtstipps in der Rubrik Arbeitsrecht
(Stuttgart) Das Arbeitsgericht Cottbus hat soeben eine Klage des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz gegen einen Rechtsanwalt zurückgewiesen, weil dieser in seiner Kanzlei zwei Bürokräfte für Stundenlöhne von nur 1,54 Euro beziehungsweise 1,65 Euro ...
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 05/2014
Beruft sich der Verleiher zur Deckelung von tarifvertraglich vereinbarten Branchenzuschlägen einzig auf die Auskunft des Entleihers, so muss er alle für die Berechnung des Vergleichsentgelts erforderlichen Tatsachen vortragen. Die Rechtsprechung des
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 05/2014
Auszubildende sind Arbeitnehmer i.S.v. § 5 Abs. 1 BetrVG, sofern sie betrieblich-praktisch in den Betrieb eingegliedert werden.
Unternehmen haften für erteilte Versorgungszusagen in der betrieblichen Altersversorgung. Dazu kommt es immer häufiger, weil die abgeschlossenen Versicherungen nicht die versprochenen Überschüsse erwirtschaften. ...
Ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, der bei der Ausführung seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben Vorteile für sich fordert, sich versprechen lässt oder auch nur schlicht entgegen nimmt, gibt seinem Arbeitgeber regelmäßig einen Grund zur
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 04/2014
Ein Betriebsratsmitglied ist von der Beschlussfassung im Betriebsrat ausgeschlossen, wenn es selbst individuell und unmittelbar von einer Maßnahme betroffen wird, die Gegenstand der Beschlussfassung des Betriebsrats ist. Bei einer personellen
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 04/2014
Spricht der Arbeitgeber in Unkenntnis der Schwangerschaft eine Kündigung aus und hält er auch daran fest, nachdem er positive Kenntnis von der Schwangerschaft erlangt hat, so begründet dies keinen Entschädigungsanspruch wegen
Arbeitszeugnis muss übliches Smiley enthalten Enthält die normale Unterschrift des Arbeitgebers einen lachenden Smiley, so muss er das Arbeitszeugnis eines Arbeitnehmers ebenfalls mit dem lachenden Smiley unterschreiben. So nun das ArbG Kiel mit ...
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 03/2014
Die Erkenntnisse aus einer heimlich durchgeführten Spind-Durchsuchung sind nur dann verwertbar, wenn die Interessenabwägung im Einzelfall ergibt, dass die Durchsuchung zur Aufdeckung einer Straftat unerlässlich und sie auch i.Ü. nicht
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 03/2014
Eine Verdachtskündigung ist auch als ordentliche Kündigung sozial nur gerechtfertigt, wenn Tatsachen vorliegen, die zugleich eine außerordentliche, fristlose Kündigung gerechtfertigt hätten. Eine Verwertung von Beweismitteln, die in das allgemeine