Rechtstipps in der Rubrik Arbeitsrecht

Autor: RA FAArbR Dr. Joachim Trebeck, LLM., Schlütter Bornheim Seitz, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 01/2013

Auch ein erst später zutage tretender Mangel an Programmierkenntnissen kann die ordentliche Kündigung eines Programmierers sozial rechtfertigen.Nachwirkender Kündigungsschutz als Ersatzmitglied des Betriebsrats tritt erst ein, wenn das Ersatzmitglied

2012-12-07 00:00:00.0, Autor Marcus Richter (1426 mal gelesen)

Die Staffelung des Grundbehalts in der Besoldungsordnung A nach Stufen nach § 27 BBesG in der bis zum 31.08.2006 geltenden Fas-sung bewirkt eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters i. S. d. Art. 2 Abs. 2 Buchst. a RL 2000/78/EG... ...

Autor: RAin FAinArbR Dr. Cornelia Marquardt, RAin Daniela Loy, Norton Rose LLP München
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 12/2012

Eine Klausel über die Erstattung von Fortbildungskosten genügt dem Transparenzgebot in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB nur dann, wenn die entstehenden Kosten dem Grunde und der Höhe nach im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren angegeben sind. Ist die

Autor: RAin FAinArbR Daniela Range-Ditz, Dr. Ditz und Partner, Rastatt
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 12/2012

Eine sexuelle Belästigung ist ein „an sich” geeigneter wichtiger Grund gem. § 626 Abs. 1 BGB.Für das Vorliegen einer sexuellen Belästigung ist allein maßgeblich, ob die Unerwünschtheit des sexuell bestimmten Verhaltens objektiv erkennbar war.

2012-11-14 00:00:00.0, Autor Sebastian Steineke (1637 mal gelesen)

Beschäftigte müssen auf Verlangen ihres Arbeitgebers schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden. Arbeitgeber müssen dafür auch keine Gründe angeben. ...

Autor: RA FAArbR Dr. Henning Hülbach, Rechtsanwälte Verweyen Lenz-Voß Boisserée, Köln, Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht (FH Köln)
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 11/2012

Das beharrliche Nachstellen einer Kollegin unter bewusster Missachtung ihres entgegenstehenden Willens stellt „an sich” einen wichtigen Kündigungsgrund i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB dar. Die Schwere der Pflichtverletzung kann – ebenso wie ein bereits gegen

Autor: RA FAArbR Dr. Stefan Sasse, Göhmann Rechtsanwälte, Magdeburg
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 11/2012

Die Anordnung von Rufbereitschaft unterliegt auch im öffentlichen Dienst der Mitbestimmung der Personalvertretung (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).

2012-10-09 00:00:00.0, Autor Thomas Schulze (1728 mal gelesen)

Arbeitnehmer muss den Dienstwagen nicht in jedem Fall nach Kündigung an den Arbeitgeber zurück geben. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung, den dieser auch für private Zwecke nutzen kann, ist dies nicht nur ein ...

Autor: RA FAArbR Dr. Joachim Trebeck, LLM., Schlütter Bornheim Seitz, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 10/2012

Die Entwendung geringwertiger Gegenstände aus dem Warenbestand des Arbeitgebers rechtfertigt im Einzelfall auch nach langer Betriebszugehörigkeit eine verhaltensbedingte Kündigung. Das aus einer verdeckten Videoüberwachung in einem öffentlich

Autor: RAin FAinArbR Ursel Kappelhoff, Vahle Kühnel Becker, FAeArbR, Hamburg
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 10/2012

Von Lohnwucher bzw. einem wucherähnlichen Geschäft i.S.v. § 138 BGB ist auszugehen, wenn eine Arbeitsvergütung weniger als zwei Drittel des in dem betreffenden Wirtschaftszweig üblicherweise gezahlten Tariflohns beträgt. Der maßgebliche