Wie kann ich mein Geld nach einem PayPal-Betrug über Kleinanzeigen zurückbekommen?
21.07.2025, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 3 Min. (54 mal gelesen)
Viele Nutzer von Kleinanzeigen-Plattformen werden aktuell Opfer von Phishing-Angriffen, bei denen unbemerkt Zahlungen über PayPal ausgelöst werden. Betroffene haben rechtliche Möglichkeiten, ihr Geld zurückzufordern – wir unterstützen Sie dabei.
Immer häufiger werden Nutzerinnen und Nutzer von Online-Kleinanzeigenplattformen Opfer ausgeklügelter Betrugsmaschen. Ein aktueller Fall zeigt, wie schnell es gehen kann – und welche rechtlichen Möglichkeiten Betroffene haben, sich gegen den finanziellen Schaden zu wehren.
Ein Verbraucher wurde über eine Kleinanzeige kontaktiert, in der er einen Artikel zum Verkauf anbot. Die vermeintlich interessierte Käuferin bat um die Angabe einer E-Mail-Adresse. Kurz darauf erhielt der Verkäufer eine E-Mail, die täuschend echt wirkte und angeblich von der Plattform selbst stammte. Er klickte in Eile auf einen Button mit der Aufschrift „Weitermachen“. Es öffnete sich ein Login-Fenster, das wie die Anmeldemaske von PayPal aussah – tatsächlich handelte es sich jedoch um eine Phishing-Seite.
Unmittelbar nach Eingabe seiner Zugangsdaten wurde eine Zahlung über 960 € an eine unbekannte Person veranlasst – angeblich per „Freunde und Familie“-Zahlung. Zwar meldete PayPal kurz darauf einen verdächtigen Zugriff und schränkte das Konto vorübergehend ein, die Transaktion wurde jedoch vom Konto abgebucht. Der Versuch, über PayPal Käuferschutz zu erlangen, wurde mit der Begründung abgelehnt, es handle sich nicht um einen unbefugten Zugriff – obwohl der Betroffene selbst keine Zahlung veranlasst hatte. Auch der eingereichte Widerspruch bei PayPal blieb erfolglos.
Die Rücklastschrift über die Bank wurde von PayPal umgehend beanstandet. Inzwischen läuft gegen den Kontoinhaber ein sogenannter Konfliktfall, und der Betroffene wurde aufgefordert, bis Anfang August eine Stellungnahme abzugeben. Strafanzeige bei der Polizei wurde bereits gestellt.
Welche Möglichkeiten haben Betroffene, um ihr Geld zurückzuerhalten?
Wenn Zahlungen bei PayPal durch Phishing erschlichen wurden, handelt es sich in der Regel um einen sogenannten unautorisierten Zahlungsvorgang. PayPal ist dann gemäß den eigenen Nutzungsbedingungen – und vor allem nach deutschem Zahlungsdiensterecht (§ 675u BGB) – verpflichtet, das Konto des Kunden wieder auszugleichen. Dass eine Zahlung über „Freunde und Familie“ vorgenommen wurde, ändert daran grundsätzlich nichts, wenn der Kunde diese gar nicht wissentlich selbst ausgelöst hat.
In der Praxis erleben wir jedoch häufig, dass PayPal betroffenen Personen die Verantwortung zuschiebt. Die Entscheidung, dass kein unbefugter Zugriff vorgelegen habe, basiert meist auf oberflächlicher Prüfung. Häufig lässt sich durch gezielte rechtliche Argumentation, notfalls auch durch anwaltliches Einschreiten, erreichen, dass PayPal die Zahlung storniert oder das Konto wieder ausgleicht.
Zusätzlich kann bei Rücklastschriften ein Vorgehen gegen etwaige Inkassodrohungen von PayPal sinnvoll sein. Auch der Kontakt mit der Bank, die die Zahlung ausgeführt hat, kann ein Ansatzpunkt sein – insbesondere, wenn Zahlungen trotz Sperrung oder Anzeige weiter abgebucht wurden.
Was wir für Sie tun können
Unsere Kanzlei unterstützt regelmäßig Mandantinnen und Mandanten, die Opfer von PayPal-Betrug wurden – sei es durch Phishing, Fake-E-Mails oder manipulierte Kleinanzeigen. Wir prüfen Ihre Ansprüche gegenüber PayPal, formulieren rechtlich fundierte Widersprüche und setzen Ihre Forderungen außergerichtlich oder gerichtlich durch.
Außerdem helfen wir bei der richtigen Kommunikation mit Ihrer Bank und beraten zu weiteren Schritten, etwa im Umgang mit Inkassoforderungen oder einer Anzeige gegen unbekannt.
Unsere telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Vereinbaren Sie bequem online einen Termin mit uns – wir nehmen uns Zeit für Ihren Fall.
📞 Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular – wir sind für Sie da. Besuchen Sie auch unsere Sonderseite zum Thema PayPal:
https://anwalt-gegen-paypal.de/
👉 Abonnieren Sie auch unseren kostenlosen Newsletter mit aktuellen Rechtstipps und Fallberichten:
https://www.anwalt-leverkusen.de/newsletter.html
Immer häufiger werden Nutzerinnen und Nutzer von Online-Kleinanzeigenplattformen Opfer ausgeklügelter Betrugsmaschen. Ein aktueller Fall zeigt, wie schnell es gehen kann – und welche rechtlichen Möglichkeiten Betroffene haben, sich gegen den finanziellen Schaden zu wehren.
Ein Verbraucher wurde über eine Kleinanzeige kontaktiert, in der er einen Artikel zum Verkauf anbot. Die vermeintlich interessierte Käuferin bat um die Angabe einer E-Mail-Adresse. Kurz darauf erhielt der Verkäufer eine E-Mail, die täuschend echt wirkte und angeblich von der Plattform selbst stammte. Er klickte in Eile auf einen Button mit der Aufschrift „Weitermachen“. Es öffnete sich ein Login-Fenster, das wie die Anmeldemaske von PayPal aussah – tatsächlich handelte es sich jedoch um eine Phishing-Seite.
Unmittelbar nach Eingabe seiner Zugangsdaten wurde eine Zahlung über 960 € an eine unbekannte Person veranlasst – angeblich per „Freunde und Familie“-Zahlung. Zwar meldete PayPal kurz darauf einen verdächtigen Zugriff und schränkte das Konto vorübergehend ein, die Transaktion wurde jedoch vom Konto abgebucht. Der Versuch, über PayPal Käuferschutz zu erlangen, wurde mit der Begründung abgelehnt, es handle sich nicht um einen unbefugten Zugriff – obwohl der Betroffene selbst keine Zahlung veranlasst hatte. Auch der eingereichte Widerspruch bei PayPal blieb erfolglos.
Die Rücklastschrift über die Bank wurde von PayPal umgehend beanstandet. Inzwischen läuft gegen den Kontoinhaber ein sogenannter Konfliktfall, und der Betroffene wurde aufgefordert, bis Anfang August eine Stellungnahme abzugeben. Strafanzeige bei der Polizei wurde bereits gestellt.
Welche Möglichkeiten haben Betroffene, um ihr Geld zurückzuerhalten?
Wenn Zahlungen bei PayPal durch Phishing erschlichen wurden, handelt es sich in der Regel um einen sogenannten unautorisierten Zahlungsvorgang. PayPal ist dann gemäß den eigenen Nutzungsbedingungen – und vor allem nach deutschem Zahlungsdiensterecht (§ 675u BGB) – verpflichtet, das Konto des Kunden wieder auszugleichen. Dass eine Zahlung über „Freunde und Familie“ vorgenommen wurde, ändert daran grundsätzlich nichts, wenn der Kunde diese gar nicht wissentlich selbst ausgelöst hat.
In der Praxis erleben wir jedoch häufig, dass PayPal betroffenen Personen die Verantwortung zuschiebt. Die Entscheidung, dass kein unbefugter Zugriff vorgelegen habe, basiert meist auf oberflächlicher Prüfung. Häufig lässt sich durch gezielte rechtliche Argumentation, notfalls auch durch anwaltliches Einschreiten, erreichen, dass PayPal die Zahlung storniert oder das Konto wieder ausgleicht.
Zusätzlich kann bei Rücklastschriften ein Vorgehen gegen etwaige Inkassodrohungen von PayPal sinnvoll sein. Auch der Kontakt mit der Bank, die die Zahlung ausgeführt hat, kann ein Ansatzpunkt sein – insbesondere, wenn Zahlungen trotz Sperrung oder Anzeige weiter abgebucht wurden.
Was wir für Sie tun können
Unsere Kanzlei unterstützt regelmäßig Mandantinnen und Mandanten, die Opfer von PayPal-Betrug wurden – sei es durch Phishing, Fake-E-Mails oder manipulierte Kleinanzeigen. Wir prüfen Ihre Ansprüche gegenüber PayPal, formulieren rechtlich fundierte Widersprüche und setzen Ihre Forderungen außergerichtlich oder gerichtlich durch.
Außerdem helfen wir bei der richtigen Kommunikation mit Ihrer Bank und beraten zu weiteren Schritten, etwa im Umgang mit Inkassoforderungen oder einer Anzeige gegen unbekannt.
Unsere telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Vereinbaren Sie bequem online einen Termin mit uns – wir nehmen uns Zeit für Ihren Fall.
📞 Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular – wir sind für Sie da. Besuchen Sie auch unsere Sonderseite zum Thema PayPal:
https://anwalt-gegen-paypal.de/
👉 Abonnieren Sie auch unseren kostenlosen Newsletter mit aktuellen Rechtstipps und Fallberichten:
https://www.anwalt-leverkusen.de/newsletter.html