Rechtstipps in der Rubrik Arbeitsrecht
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 04/2012
Die Formulierung „kennengelernt” in einem Zeugnis stellt keinen Geheimcode mit dem Inhalt dar, dass die im Zusammenhang hiermit angeführten Eigenschaften tatsächlich nicht vorliegen.
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 04/2012
Urlaubsansprüche gehen bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter.
(Stuttgart) Das Bundesarbeitsgericht hat soeben eine Entscheidung zur altersabhängigen Staffelung der Urlaubsdauer getroffen. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ...
(Stuttgart) Will ein Arbeitnehmer Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend machen, so muss er dafür die Zweimonatsfrist des § 15 Abs. 4 AGG einhalten. Die Frist ist wirksam und ...
Besserer Schutz für Arbeitnehmer durch Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes. Lohnzahlungen des insolventen Arbeitgebers kann der Insolvenzverwalter nicht zurückfordern. Arbeitnehmer, deren Firma insolvent wird, haben zumeist Monate vor Stellung des ...
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 03/2012
Für ein und denselben nahen Angehörigen kann Pflegezeit lediglich einmal in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch, wenn die in Anspruch genommene Pflegezeit kürzer als sechs Monate ist.
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 03/2012
Eine vom Arbeitnehmer vorsätzlich fehlerhaft dokumentierte Arbeitszeit ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darzustellen.
(Stuttgart) Der Arbeitgeber hat für Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) zu prüfen (§ 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX). In diesem Verfahren ...
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 02/2012
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz kommt nicht zur Anwendung, wenn der Arbeitgeber ausschließlich normative oder vertragliche Verpflichtungen erfüllt.
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 02/2012
Die falsche Beantwortung einer bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den Arbeitgeber zu einer Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung berechtigen. Das setzt aber voraus, dass die Täuschung für den Abschluss des