Schiffsfonds: P3, G6 – Stellen die Allianzen der größten Containerreedereien für Schiffsfondsanleger eine Bedrohung dar?

25.03.2014, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (899 mal gelesen)
Die drei weltgrößten Containerreederein, Mærsk (Dänemark), CMA CGM (Frankreich) und MSC (Schweiz) stre-ben ein enges Bündnis noch in der ersten Jahreshälfte 2014 an. Die Kapazitäten könnten so gebündelt und die Charterschiffe von Schiffsfonds vermehrt ausrangiert werden. Der Druck auf die Charterraten dürfte deutlich spürbar werden. Die Auswirkungen für die Anleger bleiben ab zu warten.

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde hat die Allianz am 20.03.2014 gebilligt. Damit darf die P3-Allianz ab jetzt im US-Schifffahrtsverkehr operativ tätig werden. Bislang fehlt es an den Zustimmungen der chinesischen und europäischen Aufsichtsbehörde. Sobald diese vorliegen, was zur Jahresmitte erwartet wird, wird die Allianz die Asien-Europa, Transpazifik- und Transatlantik-Route befahren.

Mit dieser Allianz können die reedereieigenen Schiffe besser ausgelastet werden und die Zahl der benötigten Charterschiffe würde drastisch sinken. Die deutschen Charterschiffe werden zum weitüberwiegenden Teil über geschlossene Schiffsfonds finanziert. Die P3-Allianz könnte das ohnehin schon vorhandene Überangebot von nicht ausgelasteten Handelsschiffen weiter erhöhen. Damit würde die Anzahl der Schiffsfondsinsolvenzen noch zusätzlich in die Höhe getrieben. Erschwerend kommt hinzu, dass die meisten Charterschiffe mit durchschnittlich 4.000 TEU (Standardcontainer) relativ klein sind. Über die letzten Jahre hat sich der Markt zu größeren Schiffen hin entwickelt. So können mit nur wenig höheren Kosten weit größere Ladungen transportiert werden. Das aktuell größte Schiff hat Kapazitäten für rund 18.000 TEU.

Auf dem Schiffsmarkt haben sich in den letzten zwei Jahren weitere Allianzen gebildet. Beispielsweise haben sich die sechs nächstkleineren Reederein zu der so genannten „G6 Alliance“ zusammengetan. Diese Allianz besteht aus Hapag Lloyd (Deutschland), Orient Overseas Container Line (OOCL; China), Nippon Yusen Kaisha (NYK; Japan), American President Lines (APL; USA), Hyundai Merchant Marine (Südkorea) und Mitsui O.S.K. Lines (MOL; Japan). Mit diesen zwei mächtigen Zusammenschlüssen geraten die Charterreedereien unter enormen Druck. Die Auswirkungen sind noch nicht abzusehen, werden aber jedenfalls die Anleger am härtesten treffen.

Sollte die P3-Allianz auch von der chinesischen und europäischen Behörde erwartungsgemäß genehmigt werden, drohen vielen Schiffsfondsanlegern herbe Verluste. Betroffene Anleger sollten jetzt nicht zögern, sondern ihr Investment anwaltlich kostengünstig überprüfen lassen. Anleger, die von der Bank über die Risiken eines Schiffsfonds nicht aufgeklärt worden sind, können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung zustehen. Auch in Fällen, in denen die Fondsgesellschaft Ausschüttungen zurückfordert, sollte unbedingt eine anwaltliche Prüfung vorgenommen werden. Andernfalls droht das Risiko, dass dem schlechten Geld nicht auch noch gutes hinterher geworfen wird.

Die Anwälte der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE bearbeiten bereits eine Vielzahl von Schiffsfondsanlegern. Die Betreuung umfasst sowohl die Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen als auch die Verteidigung gegen Forderungen der Fondsgesellschaften. Der Vorteil für Schiffsinvestoren: Alle bei Ihnen eingefahrenen Verluste können wieder aufgehoben werden.



Hartmut Göddecke

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