Schiffsfonds: P3-Allianz von den Chinesen gestoppt – Können die Schiffsfondsanleger aufatmen?

14.07.2014, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (598 mal gelesen)
Das chinesische Wirtschaftsministerium (MOFCOM) hat der P3-Allianz keine Genehmigung erteilt. Die Ko-operation der drei weltgrößten Containerreedereien Mærsk (Dänemark), CMA CGM (Frankreich) und MSC (Schweiz) ist damit gescheitert. Anleger aller Schiffsfonds müssen wachsam bleiben.

Mit der Absage der chinesischen Behörde Mitte Juni 2014 hatten die Beteiligten offenbar nicht gerechnet. Sie hatten nach Aussage des CEO der Maersk-Gruppe, Nils S. Andersen, „hart dafür gearbeitet, die Bedenken des Ministeriums auszuräumen.“ Sowohl die deutsche als auch die US-amerikanische Wettbewerbsbehörde hatten die Allianz bereits genehmigt.

Die P3-Allianz hätte zu einer erheblichen Reduzierung der Kosten und des CO2-Ausstoßes führen sollen. Die drei Reedereien verfügen über Schiffe mit einer Kapazitäten von jeweils bis zu 18.000 TEU und haben damit aktuell die größten Containerschiffe auf dem Markt. Die Allianz hätte zu einer wesentlich besseren Auslastung der Schiffe geführt. Wird sich das Scheitern der P3-Allianz positiv auf den Schiffsmarkt auswirken?

Die Entwicklungskurve des Preisindex für die weltweite Verschiffung von Wirtschaftsgütern auf internationalen Routen vom Sinkflug hat sich bislang nicht erholt. Die niedrigen Charterraten haben seit 2008 für die Anleger von Schiffsfonds hohe Verluste gebracht. Schiffsfonds waren vielfach nicht in der Lage, kostendeckend zu arbeiten und mussten Insolvenzanmelden. Inwieweit das Aus der P3-Allianz daran etwas wird ändern können, bleibt abzuwarten.

Jedenfalls fällt mit dem Scheitern der P3-Allianz eine weitere Bedrohung der Charterschiffe der Schiffsfonds vorerst weg. Denn ohne diese Allianz sind die drei großen Reedereien weiterhin auf Charterschiffe angewiesen.

Betroffene Schiffsfondsanleger sollten nicht zögern sich anwaltlich beraten zu lassen, um ihren Schaden so gering wie möglich zu halten. Sollten sich Anleger von der Bank nicht ausreichend über Risiken und Funktionsweise des Schiffsfonds aufgeklärt fühlen, haben sie möglicherweise einen Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung. Dies sollte von einem spezialisierten Anwalt geprüft werden. Auch wenn ein Schiffsfonds die geflossenen Ausschüttungen zurück verlangt, sollten Anleger nicht ohne anwaltliche Prüfung der Angelegenheit dem bereits verlorenen Kapital weiteres hinterher werfen.

Die Anwälte der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE betreuen eine Reihe betroffener Anleger erfolgreich bei der Prüfung und Durchsetzung bestehenden Ansprüche. Schon vielen Schiffsfondsanlegern konnten sie so zum Ausgleich des entstandenen Schadens verhelfen.


Hartmut Göddecke

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