Rechtstipps in der Rubrik Arbeitsrecht
"Ich lasse mich nicht hetzen. Ich bin auf der Arbeit, nicht auf der Flucht". Arbeitnehmer augepasst: Nehmen Sie eine Kündigung nicht kritiklos an - Abfindung winkt! Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, reagieren oft zu ...
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 01/2019
Verstoß einer Ausschlussfrist gegen das Mindestlohngesetz
Eine arbeitsvertragliche Verfallklausel, die Ansprüche nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht ausnimmt, ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot insgesamt unwirksam, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 31.12.2014 geschlossen wurde. Vor...
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 01/2019
Außerordentliche Kündigung wegen des Sammelns von Pfandflaschen entgegen einer Weisung des Arbeitgebers
Eine beharrliche Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten kommt als ein die außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigender Grund in Betracht. Es kommt nicht darauf an, ob dem Arbeitgeber durch das Verhalten des Arbeitnehmers ein...
Arbeitnehme aufgepasst - Kündigungsschutzklage jetzt! Angestellten wegen schlechter Arbeit oder Fehlverhaltens zu kündigen ist extrem schwer und die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind entsprechend gut. Es locken meist ...
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 12/2018
Verfall von Urlaub nur bei vorherigem Hinweis des Arbeitgebers auf bestehende Urlaubsansprüche
Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verlieren, weil er keinen Urlaub beantragt hat. Weist der Arbeitgeber jedoch nach, dass der Arbeitnehmer aus freien Stücken und in voller Kenntnis...
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 12/2018
Schädigung des Arbeitgebers – Vorrangige Inanspruchnahme Dritter
Der Arbeitgeber muss bei Schädigung durch einen Dritten vorrangig diesen in Anspruch nehmen, bevor er Ansprüche gegen seinen mitverantwortlichen Arbeitnehmer geltend macht. Dies gilt allerdings nur, wenn die Inanspruchnahme des Dritten rechtlich und...
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern aus betrieblichen Gründen kündigen. Nicht jede betriebsbedingte Kündigung ist jedoch wirksam. Informieren Sie sich hier zu den Voraussetzungen, die einzuhalten sind.
Das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht für Kleinbetriebe. Damit ist eine Kündigung für den Arbeitgeber deutlich einfacher durchzuführen. Trotzdem sind Arbeitnehmer auch hier nicht ganz schutzlos.
Arbeitnehmern kann nicht nur wegen ihres Verhaltens oder aus betrieblichen Gründen gekündigt werden, sondern auch aus Gründen, die “in ihrer Person” liegen. Wir erläutern in diesem Artikel, was darunter zu verstehen ist.
Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird, entstehen eine ganze Reihe von Rechtsfragen. Nicht jede Kündigung ist wirksam. Dieser Rechtstipp erklärt Grundlegendes zur Kündigung des Arbeitsvertrages.