P&R-Insolvenzverfahren: Video erklärt Betroffenen Anmeldung

10.09.2018, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (105 mal gelesen)
Anleger in den P&R-Insolvenzverfahren beäugen die Insolvenzverwalter aus der Kanzlei Jaffé skeptisch. Und auch die Presse streut kritische Töne ins Geschehen. Warum das seine Berechtigung hat, erläutert Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Hartmut Göddecke in einem Video-Interview.

P&R-Anleger beklagen nicht nur den Verlust ihres eingesetzten Geldes, sondern sehen sich auch noch mit den Vorschriften des Insolvenzrechts konfrontiert. Denn viele P&R-Anleger sind vorsichtig geworden, wenn es um das Investment bei P&R-Container geht. Diese Skepsis erfasst auch die Insolvenzverwalter – und sie ist auch in großen Teilen berechtigt. Denn die Kluft zwischen den Interessen der P&R-Investoren und den Insolvenzverwaltern ist offensichtlich.

 

Video erklärt Forderungsanmeldung

 

Hier ein Überblick, was P&R-Anleger uns in vielen Gesprächen, Telefonaten, eMails und Schreiben gefragt haben:

 

Warum muss ich als P&R-Anleger meine Ansprüche jetzt bei P&R zur Insolvenztabelle anmelden? Was passiert nach dem 14. September 2018?
Was passiert im Prüftermin?
Werden meine Forderungen nicht automatisch zugelassen? Schließlich hat ja der Insolvenzverwalter das Formular erstellt.
Was muss ich tun, wenn meine Forderung bestritten wurde?
Gibt es keine andere Alternative hierzu?
Was kann ich tun, um meine Position im P&R Insolvenzverfahren zu verbessern?
Lohnt sich der Aufwand gemessen an der zu erwartenden Auszahlung?
Wie hoch ist der Anteil daran?
Wird es zu Rückforderungen durch die Insolvenzverwalter kommen?
 

Wie es nach der Forderungsanmeldung im P&R-Containerchaos weiter geht

 

Die Anmeldung ist der erste Schritt, den die P&R-Containerbesitzer machen müssen, um überhaupt zu einem späteren Zeitpunkt einen Teil ihres Geldes zurück zu erhalten. Wichtig ist auch, in der Gläubigerversammlung am 17. + 18. Oktober 2018 vertreten zu sein. Denn bei diesem Termin geht es nicht nur um die – rein formelle Frage – ob der jeweils bisherige Insolvenzverwalter in seinem Amt bleibt. Vielmehr wird auch ein Gläubigerausschuss bestellt, dessen Mitglieder den jeweiligen Insolvenzverwalter kontrollieren und die Interessen der Anleger vertreten sollten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass qualifizierte Vertreter gewählt werden. 

 


 

Die Hände in den Schoß zu legen, nachdem man als P&R-Investor das Formular an den Insolvenzverwalter gesendet hat, ist eindeutig zu kurz gesprungen. Denn damit hat man erst einen kleinen Schritt getan, um an das Geld am Ende heranzukommen (= Insolvenzquote). Wir setzen auf unser Insolvenzmonitoring.

 

Dabei geht es darum, alle Informationen – auch die, die uns bis jetzt noch nicht vorliegen – und den Antrag für unsere Mandanten so zu stellen, dass sie in die Pole-Position kommen. Eine Maßnahme, die sich eindeutig lohnt, denn es gibt einen dreistelligen Millionenbetrag zu verteilen – vielleicht sogar mehr.

 

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