Rechtstipps in der Rubrik Arbeitsrecht
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 03/2012
Für ein und denselben nahen Angehörigen kann Pflegezeit lediglich einmal in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch, wenn die in Anspruch genommene Pflegezeit kürzer als sechs Monate ist.
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 03/2012
Eine vom Arbeitnehmer vorsätzlich fehlerhaft dokumentierte Arbeitszeit ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darzustellen.
(Stuttgart) Der Arbeitgeber hat für Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) zu prüfen (§ 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX). In diesem Verfahren ...
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 02/2012
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz kommt nicht zur Anwendung, wenn der Arbeitgeber ausschließlich normative oder vertragliche Verpflichtungen erfüllt.
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 02/2012
Die falsche Beantwortung einer bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den Arbeitgeber zu einer Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung berechtigen. Das setzt aber voraus, dass die Täuschung für den Abschluss des
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 01/2012
Kann ein Arbeitnehmer nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit seinen übertragenen Urlaubsanspruch im laufenden Urlaubsjahr in natura nehmen, so gilt das Fristenregime des Bundesurlaubsgesetzes.
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 01/2012
Die Drohung eines Arbeitnehmers mit einer Strafanzeige, um eigene streitige Vergütungsforderungen, deklariert als Abfindung, durchzusetzen, stellt eine gravierende Verletzung der arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflicht dar und ist an sich
Der Artikel beleuchtet das Thema Überstunden: Was sind Überstunden, sind sie zulässig und wie werden sie vergütet? Heute wird länger gearbeitet! Zur rechtlichen Bewertung von Überstunden Mit Anziehen der Konjunktur steigt auch die Zahl der ...
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 12/2011
Fordert der Arbeitgeber einen Beschäftigten dazu auf, an einem Deutschkurs teilzunehmen, stellt dies keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar, wenn die Teilnahme dem Erwerb arbeitsnotwendiger Sprachkenntnisse dient.
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 12/2011
Auch ein befristetes Arbeitsverhältnis kann der ordentlichen Kündigung unterliegen, wenn die Arbeitsvertragsparteien dies einzelvertraglich mittels eines vorgedruckten Vertragsmusters vereinbart haben.