Asset Trust AG und Deutsche Sachwert Emissionshaus AG melden Insolvenz an – Anlegern droht der Totalverlust

19.04.2013, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (1575 mal gelesen)
Dramatischer Dominoeffekt: Nach den Insolvenzanträgen von drei Gesellschaften der SHB-Unternehmensgruppe (München) und acht Gesellschaften der UNITED INVESTORS-Unternehmensgruppe (Hamburg) stehen nun zwei weitere Gesellschaften mit geschäftlichen Beziehungen zur S&K-Unternehmensgruppe vor dem Aus. Die Folgen für Anleger sind dramatisch.

Fast wöchentlich erreichen die Anleger neue Schreckensmeldungen. Jetzt hat es die Asset Trust AG und die Deutsche Sachwert Emissionshaus AG, beide Regensburg, erwischt. Für beide Gesellschaften wurde am 02.04.2013 vom AG Regensburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 2 IN 196/13, 2 IN 197/13). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba, Regensburg, bestimmt.

Bei dem von der Asset Trust AG angebotenen Produkt Vario Trust „verkauften“ Anleger ihre Vermögenswerte (meist Lebensversicherungen) an die Asset Trust AG. Diese gewährt den Anlegern einen jährlichen Bonus auf den jeweiligen Rückkaufswert. Der so berechnete „Kaufpreis“ sollte entweder in Raten oder am Ende der gewählten Laufzeit gezahlt werden. Die eingezahlten Gelder sollten in die Geschäfte der S&K Unternehmensgruppe investiert werden.

Bei den Produkten der Deutschen Sachwert Emissionshaus und deren Produkten VARIO Zins, VARIO Flex, VARIO Loan, VARIO First und VARIO Prime schlossen die Anleger mit der Deutsche Sachwert Emissionshaus AG Darlehensverträge ab. Die Beträge sollten ebenfalls in die Geschäftstätigkeit der S&K-Unternehmensgruppe investiert werden.

Die Verträge beinhalteten einen sog. qualifizierten Rangrücktritt. Darin war geregelt, dass die Anleger erst dann im Falle der Insolvenz Forderungen geltend machen können, wenn alle so genannten vorrangigen Gläubiger bedient wurden.

Die Produkte der Asset Trust AG und der Deutsche Sachwert Emissionshaus AG waren aus zwei Gründen nicht ohne Risiko: Da die Forderungen der Anleger durch den qualifizierten Rangrücktritt hinter allen anderen Forderungen zurücktreten, ist deren Durchsetzbarkeit eingeschränkt. Die damit verbundenen Folgen dürften kaum einem Anleger bewusst gewesen sein. Wenn der Anleger nicht ordnungsgemäß darüber aufgeklärt wurde, lassen sich hieraus Schadensersatzansprüche ableiten. Darüber hinaus gab es kaum Transparenz für den Einsatz der verwandten Mittel, da diese in Immobiliengeschäfte der S&K-Unternehmensgruppe fließen sollten. Mit deren weit verzweigten und unübersichtlichen Firmengeflecht setzt sich die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE schon seit einem Jahr auseinander.

Davon losgelöst lassen sich Ansprüche jedoch unter Umständen auch auf anderem Wege durchsetzen. Hier stellen sich Ansprüche gegen die Verantwortlichen der jeweiligen Gesellschaft, wenn in den den Anlegern zur Verfügung gestellten Unterlagen falsche oder unvollständige Informationen enthalten waren. Einige, uns vorliegende Unterlagen, enthalten Angaben, die geeignet sind, bei dem Anleger eine Fehlvorstellung über die Sicherheit seiner Anlage hervorzurufen. Hieraus lassen sich ebenfalls Ansprüche gegen Dritte herleiten. Dies geht auch dann noch, wenn die dazugehörigen Unternehmen pleite sind.

Welchen Weg der Anleger im konkreten Fall wählt, hängt von der jeweiligen individuellen Situation ab. Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE zeigt die möglichen Wege auf und hilft, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

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