Equity Pictures Medienfonds III: Finanzamt schlägt zu – erhebliche Steuern von Anlegern zurückgefordert
29.01.2014, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 1 Min. (1131 mal gelesen)
Die schlimmsten Befürchtungen scheinen sich zu bestätigen. Die Finanzverwaltung hat am 17.01.2014 mit geänderten Steuerbescheiden für die Equity Pictures Medienfonds zugeschlagen. Dem Anleger stehen im Regelfall erhebliche Steuernachforderungen ins Haus.
Die Hoffnung vieler Anleger, noch einmal „davon zu kommen“, hat sich damit zerschlagen. Und es kommt sogar noch schlimmer. Nicht nur die einstmals sicher geglaubten Steuervorteile sind jetzt zurückzuzahlen. Auf den Betrag wird auch noch eine 6 %ige Verzinsung pro Jahr gefordert. Nicht zu Unrecht sagen sich jetzt viele Anleger, dass sie sich besser nie beteiligt hätten.
Dieser Wunsch kann quasi in Erfüllung gehen. Wurden bei der Beratung sichere Steuervorteile versprochen, zeigt sich spätestens jetzt, dass dieses Versprechen falsch war. Auch das Verschweigen der 6 %igen Verzinsung bei eventuellen Steuernachforderungen gibt einen Ansatzpunkt, sich von der Beteiligung zu lösen. Der Anleger steht also nicht schutzlos da.
Bei einer Falschberatung hat jeder Anleger einen Schadenersatzanspruch. Dieser geht dahin, dass er so gestellt werden muss, als ob er die Beteiligung nie gezeichnet hätte. Der Wunsch, die Beteiligung nie gezeichnet zu haben, kann also in Erfüllung gehen. Nur muss unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung gehandelt werden. Die hierfür erforderliche individuelle Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernehmen die Anwälte der KANZLEI GÖDDECKE gerne.
Hartmut Göddecke
Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
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Die Hoffnung vieler Anleger, noch einmal „davon zu kommen“, hat sich damit zerschlagen. Und es kommt sogar noch schlimmer. Nicht nur die einstmals sicher geglaubten Steuervorteile sind jetzt zurückzuzahlen. Auf den Betrag wird auch noch eine 6 %ige Verzinsung pro Jahr gefordert. Nicht zu Unrecht sagen sich jetzt viele Anleger, dass sie sich besser nie beteiligt hätten.
Dieser Wunsch kann quasi in Erfüllung gehen. Wurden bei der Beratung sichere Steuervorteile versprochen, zeigt sich spätestens jetzt, dass dieses Versprechen falsch war. Auch das Verschweigen der 6 %igen Verzinsung bei eventuellen Steuernachforderungen gibt einen Ansatzpunkt, sich von der Beteiligung zu lösen. Der Anleger steht also nicht schutzlos da.
Bei einer Falschberatung hat jeder Anleger einen Schadenersatzanspruch. Dieser geht dahin, dass er so gestellt werden muss, als ob er die Beteiligung nie gezeichnet hätte. Der Wunsch, die Beteiligung nie gezeichnet zu haben, kann also in Erfüllung gehen. Nur muss unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung gehandelt werden. Die hierfür erforderliche individuelle Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernehmen die Anwälte der KANZLEI GÖDDECKE gerne.
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