SolarWorld AG: Hochspannung – Von Anlegern, Aktionären und ein wenig Sonnenschein am Ende des Tunnels

05.02.2013, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 1 Min. (1465 mal gelesen)
Wer die Macht hat, hat das Sagen: Anleger, die ihr Erspartes in Anleihen der SolarWorld AG angelegt haben, konnten sich schon mit kleinen Beträgen beteiligen. Dieses kann ihnen jetzt zum Verhängnis werden, wenn Großanleger vorpreschen sollten. Warum sich Anleger schon jetzt um ihre Interessen nachhaltig kümmern sollten.

Die Nachricht des Solarunternehmens aus Bonn ist eindeutig: nur mit einem deutlichen Beitrag der Anleger, die sich an den beiden Solaranlagen beteiligt haben, wird sich das Unternehmen wieder auf Kurs bringen lassen. Von einem Einschnitt, den Aktionäre oder sonstige Gläubiger des Unternehmens zu leisten haben, ist in der Ad-hoc-Mitteilung des ehemaligen TecDax-Börsenstars vom 24.01.2013 nichts zu lesen. In der Unternehmensnachricht ist mit keinem Wort von einem geplanten Kapitalschnitt für Aktionäre die Rede oder von einer sonstigen Sanierungsleistung der Kapitaleigner. Ob das seine Ursache darin findet, dass der Vorstandsvorsitzende Frank Asbeck – direkt oder über indirekte Kanäle – etwa 28 % des Kapitals leitet, ist nicht bekannt.

Zu erkennen ist jedenfalls schon eines: Es gibt ein klar ausgemachtes Spannungsfeld zwischen Aktionären, Großgläubigern und den Anlegern, die Anleihen gezeichnet haben. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass spekulativ bei niedrigen Kursen Aktien und Anleihen gekauft werden, so dass sich erneut Machtverhältnisse zu Lasten von Investoren, die bereits zu Beginn die Anleihen gezeichnet haben, ändern könnten.


Gerade für Anleihegläubiger bedeutet diese Gemengelage, gemeinsam ein Kontergewicht zu bilden, damit sie nicht widerstandslos überrannt werden. Da die Möglichkeit besteht, dass die Bedingungen zu Lasten von Anleihegläubigern geändert werden können, lohnt es sich, die Initiative zu ergreifen. Gläubiger sind deshalb schon jetzt aufgerufen, aktiv zu werden und ihre Interessen zu bündeln. Die KANZLEI GÖDDECKE wird die Gläubiger in der wohl zu erwartenden Gläubigerversammlung gemeinschaftlich vertreten; sie informiert registrierte Anleger auch darüber, ob und in welcher Weise sich eine Kündigung der Anleihe lohnt.


https://www.kapital-rechtinfo.de

Hartmut Göddecke


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Hartmut Göddecke

GÖDDECKE Rechtsanwälte

Weitere Rechtstipps (330)

Anschrift
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Mobil:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Hartmut Göddecke