German Pellets GmbH: Gläubigerversammlung am 05.10.2016 in Schwerin

15.09.2016, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 3 Min. (287 mal gelesen)
Die Gläubigerversammlung wird oft als das Parlament der Gläubiger des insolventen Unternehmens bezeichnet. Sie entscheidet über die nächsten Schritte nach der Eröffnung des Verfahrens. Zutritt haben dazu nur diejenigen, die von der zahlungsunfähigen Gesellschaft noch Gelder zu erhalten haben. Für die Gläubiger der Genussscheine gilt: Für ihre Interessen tritt der gewählte gemeinsame Vertreter, Rechtsanwalt Hartmut Göddecke, ein.

Gemeinsamer Vertreter vertritt grundsätzlich alle Kapitalgeber der Schuldverschreibungen

 

Der gemeinsame Vertreter – sei er für die verschiedenen Anleihen der German Pellets bestellt oder für die Genussscheine – hat die Aufgabe, sich für die Kapitalgeber „seiner“ Schuldverschreibung einzusetzen. Er ist – was die Genussscheine betrifft – derjenige, der als einziger für diese Investorengruppe sprechen darf (§ 19 Abs. 3 SchVG), somit haben die einzelnen Kapitalgeber keinen individuellen Zugang zu der Insolvenzgläubigerversammlung der German Pellets am 05. Oktober 2016.

 

Ganz anders sieht die Welt für die Genussrechtsinhaber aus: Für diese Gruppe ist aus Rechtsgründen kein gemeinsamer Vertreter zu wählen gewesen. Diese Kapitalgeber werden nach den gesetzlichen Regelungen von niemandem vertreten – sie müssen für ihre eigenen Interessen selbst sorgen; ihre Teilnahmestellung im Insolvenzverfahren ist unklar, was vor allem an dem Nachrang dieser Beteiligungsrechte liegt (vgl. dazu zum Nachrang auch „Genussscheininhaber haben es schwer“).

 

Genussscheininhaber der German Pellets haben es schwer

 

Diese Aufgabe ist für den gemeinsamen Vertreter der Genussscheine besonders herausfordernd. Die Ursache dafür ist leicht ausgemacht: In den Emissionsbedingungen der Genussscheine ist die Rede davon, dass die Forderung aus eben diesen Wertpapieren mit einem Nachrang ausgestattet worden sind. Diese Hürde des Nachrangs muss übersprungen werden, damit die Genussscheininvestoren ihren Anteil an der Insolvenzquote erhalten können.

 

Ein solcher Nachrang hat für die Investoren in German Pellets Genussscheine eine Reihe von Nachteilen:

 

- Zum einen haben sie in der Insolvenzgläubigerversammlung kein bzw. nur ein eingeschränktes Stimmrecht, wenn es um Gestaltungsfragen für die Zukunft des Unternehmens bei dessen Abwicklung geht.
- Außerdem werden regelmäßig wegen des Nachrangs die Ansprüche aus dem Wertpapier erst dann in die Insolvenztabelle aufgenommen, wenn das Insolvenzgericht zur Anmeldung dieser nachrangigen Forderungen auffordert (§ 174 Abs. 3 InsO).
- Weiterer Nachteil ist, dass diese nachrangigen Ansprüche erst dann vorgenommen werden, wenn die „normalen“ Forderungen anderer Gläubiger vollständig im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt worden sind. Das ist in der Praxis nahezu so gut wie nie der Fall, weil meistens nicht genügend Geld im Rahmen der Insolvenzverwaltung eingezogen wird.
 

Daraus folgt: Der gemeinsame Vertreter muss sich bei der Insolvenzverwaltung und auch gegenüber anderen Gläubigern durchsetzen. Es steht zu erwarten, dass dieses nur über ein Gerichtsverfahren zu bewerkstelligen sein wird.

 

Genussscheininhaber könnten vom Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft profitieren

 

Der  gemeinsame Vertreter, Rechtsanwalt Göddecke, hat für die Genussscheininhaber sicherheitshalber geltend gemacht, dass für ihn die Vermutung nahe liegt, dass es bei der Emission der Genussscheine vom Herbst 2015 und dem Insolvenzantrag im darauffolgenden Winter – also nur kurze Zeit später – nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein könnte. Ob letztlich eine Straftat verwirklicht worden ist, werden die Strafverfolgungsbehörden zu klären haben.

 

Unter Juristen ist allerdings noch umstritten, ob Ansprüche, die sich evtl. aus Straftaten ergeben haben, auch von dem gemeinsamen Vertreter angemeldet werden können. Diese Klärung wird höchstwahrscheinlich im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem gemeinsamen Vertreter und der Insolvenzverwalterin zu erfolgen haben. Über den Stand der Dinge wird auf dieser Homepage und mittels Rundbrief informiert werden.

 

Geänderter Versammlungstermin im Insolvenzverfahren

 

Wie das Insolvenzgericht veröffentlichte, ist der Termin und Ort der Gläubiger geringfügig geändert worden.

 

Entgegen der ursprünglichen Ankündigung wird die Insolvenzgläubigerversammlung Anfang Oktober 2016 um 10.30  Uhr im Justizministerium in Schwerin, Puschkinstr. 19 – 21 (3. Etage, Goldener Saal im Neustädtischen Palais) stattfinden.



Hartmut Göddecke

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