S&K-Unternehmensgruppe: Geschlossene Fonds sind insolvent – Verjährung von Ansprüchen droht!

16.05.2013, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (1358 mal gelesen)
Der Dominoeffekt bei der S&K-Unternehmensgruppe geht weiter. Zwischenzeitlich sind auch sämtliche geschlossenen Fonds insolvent. Einige Ansprüche von Anlegern werden demnächst verjähren. Betroffene Anleger sollten jetzt handeln.

Es war nur eine Frage der Zeit und durch die Insolvenz von acht Gesellschaften der UNITED INVESTORS-Unternehmensgruppe hatte es sich bereits angedeutet – sämtliche geschlossenen Fondsgesellschaften der S&K-Unternehmensgruppe bzw. der UNITED INVESTORS-Unternehmensgruppe haben Insolvenz beantragt. Dies betrifft nachfolgende Gesellschaften:

- S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH,
- Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG,
- Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG,
- S&K Investment Plan GmbH & Co. KG,
- S&K Investment GmbH & Co. KG.

Darüber hinaus ist auch eine Deutsche S&K Sachwerte Nr. 3 GmbH & Co. KG den Weg in die Insolvenz gegangen. Dies ist interessant, denn eine solche war bisher noch gar nicht im Vertrieb.

Die Chancen der Anleger, aus den Fondsgesellschaften selbst Geld zu erhalten, hängen nun von der Arbeit der jeweiligen Insolvenzverwalter ab. Es ist deren Aufgabe, mögliche Ansprüche gegen die Verantwortlichen durchzusetzen. Sollte es hier zu nicht mit dem Fondskonzept in Einklang zu bringenden Vermögensverschiebungen gekommen sein oder sollte hier Betrug oder Untreue vorliegen, kann auch ein Insolvenzverwalter Ansprüche gegen Verantwortliche durchsetzen und so die zur Verteilung stehende Masse vergrößern. Nach unserer Auffassung gibt es hier durchaus Ansatzpunkte für solche Ansprüche. So können nach der Befriedigung von regulären Insolvenzgläubigern auch Chancen bestehen, dass Anleger auch noch Geld erhalten.

Allerdings sollten die Anleger die Verjährung ihrer Ansprüche im Auge behalten. Für Anleger des Fonds Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG können einzelne Ansprüche – je nach konkretem Beitrittsdatum – zum 03.06.2013 verjähren.

Ob die Situation für Anleger mit der Insolvenz der Fonds nun besser oder schlechter geworden ist, wird sich nach Abschluss der Insolvenzverfahren herausstellen. Mit der Insolvenz steht zumindest fest, dass vorbehaltlich der Aufarbeitung durch den Insolvenzverwalter aus der Gesellschaft selbst keine Beträge mehr fließen werden. Das ist für Anleger ein herber Schlag.

Allerdings ist es auch Aufgabe des Insolvenzverwalters, die bisherigen Geschäftsabläufe aufzuarbeiten und Verfehlungen der bisherigen Geschäftsführung auf mögliche Schadensersatzansprüche hin zu untersuchen. Hierdurch können sich Ansprüche der jeweiligen Gesellschaft ergeben, die letztlich auch den Anlegern zu gute kommen können.

Darauf sollten sich Anleger jedoch nicht verlassen, zumal die Forderungen der Anleger gegen die Fondsgesellschaft selbst vermutlich als nachrangig bewertet werden. Das bedeutet, dass erst dann, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt sind, die Anleger zum Zug kommen.

Deshalb sollten Anleger neben der Arbeit der Insolvenzverwalter auch die sonstigen Ansprüche nicht außer Acht lassen. So können z.B. im Fonds Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG einzelne Ansprüche gegen verschiedene Personen und Gesellschaften schon zum 03.06.2013 verjähren. Um sich alle Möglichkeiten offen zu halten, sollten Anleger des Fonds Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG jedenfalls entsprechende Maßnahmen zur Hemmung der Verjährung ergreifen. Für die von uns vertretenen Mandanten bereiten wir solche verjährungshemmenden Maßnahmen vor. Für Anleger, die ihre Handlungsmöglichkeiten kennen möchten, steht die Kanzlei GÖDDECKE RECHSTANWÄLTE zur Verfügung.

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