Wölbern Invest: Österreich 04 Fonds Anlegern drohen Steuerforderungen in Millionenhöhe

11.03.2014, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (998 mal gelesen)
Das Drama nimmt für die Anleger kein Ende, ihnen drohen Steuerforderungen der österreichischen Finanzbehörde von über drei Millionen Euro. Währenddessen streiten sich die Fondsgeschäftsführung und die Paribus-Geschäftsführung des Emissionshauses, anstatt gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

Dem ehemaligen Wölbern-Chef Schulte wird Untreue in dreistelliger Millionenhöhe vorgeworfen, auch aus dem Österreich 04 Fonds soll ein Betrag von rund acht Millionen fehlen. Die Fondsgesellschaft nimmt diesbezüglich die IFÖ Geschäftsführung für Österreich GMBH (IFÖ), die die vier Österreich Fonds von Wölbern managt, in Anspruch.

Nach Angaben von Thomas Böcher, dem Geschäftsführer der Paribus-Gruppe, die mittlerweile auch die Geschicke der IFÖ führt, verfügt die Gesellschaft nicht über das erforderliche Kapital. Die IFÖ habe zwischenzeitlich bereits Insolvenz angemeldet.

Diese Insolvenz könnte massive Folgen für die Anleger des Österreich 04 Fonds haben. Denn in Österreich fällt keine Grunderwerbssteuer an, wenn lediglich der Anteil einer Immobilie erworben wird. Der Österreich 04 Fonds hatte seinerzeit etwas weniger als 100% an der Immobilie in Wien erworben, der IFÖ gehört der verbleibende sehr geringe Anteil. Sollte die IFÖ nun aufgrund der Insolvenz ausfallen, könnte der Steuervorteil entfallen. Die österreichische Finanzbehörde könnte dann, so Böcher, eine Steuerforderung in Höhe von über drei Millionen gegen den Österreich 04 Fonds stellen. Dieses Geld hat der Immobilienfonds aber nicht (mehr). Es könnten hohe Zahlungsaufforderungen an die Anleger herangetragen werden, um diesen Engpass zu überwinden. Das käme einem Aderlass der Anleger ohne konkrete Aussicht auf (baldige) Genesung gleich.

Paribus hat zwar angeboten, die Geschäftsführung in dem betroffenen Fonds zu übernehmen und das Problem zu lösen. Die bisherige Fonds-Geschäftsführung verweigert dies bisher mit der Begründung, durch Aufnahme einer weiteren Objektsgesellschaft das Problem gelöst zu haben.

Eine Lösung des Konfliktes ist nicht in Sicht. Dieser Streit wird auf dem Rücken der Anleger ausgetragen. Letztlich werden sie es sein, die den finanziellen Schaden zu tragen haben, wenn keine Lösung herbeigeführt werden kann.

Anleger der Wölbern Fonds sollten sich unbedingt anwaltlichen Rat suchen, um keine (weiteren) Verluste zu erleiden. In einigen Fällen sind die Prospekte in Bezug auf die Risikohinweise unzureichend. Jedenfalls waren und sind Banken dazu verpflichtet, über Risiken und Funktionsweise des Fonds aufzuklären. Ebenso müssen sie über fließende Provisionen aufklären. Tun sie dies nicht, können den Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen, die bestenfalls bares Geld bedeuten.

Insbesondere den Wölbern Österreich und Frankreich Fonds haften besondere steuerliche Risiken aufgrund des grenzüberschreitenden Sachverhaltes an. Die Rechtsanwälte der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE betreuen bereits betroffene Anleger erfolgreich.


Hartmut Göddecke

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