Dr. Peters Schiffsfonds: Landgericht Dortmund weist Klage auf Ausschüttungsrückforderung ab – Sieg für die Anleger

06.06.2014, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (688 mal gelesen)
Schiffsfonds können gewinnunabhängige Ausschüttungen nicht ohne Weiteres von den Anlegern zurückverlangen. Eine Schiffsfondsgesellschaft aus dem Hause Dr. Peters unterlag gegen ein An-legerin mit der Rückforderung bereits geflossener Ausschüttungen. Das Landgericht Dortmund gab der Anlegerin recht und wies die Klage der Fondsgesellschaft ab.

Die Fondsgesellschaft des Schiffsfonds DS-Rendite-Fonds Nr. 102 Stene Venture GmbH & Co. Tankschiff KG hatte bereits zu einem frühen Zeitpunkt Ausschüttungen an die Anleger gezahlt. Tatsächliche Gewinne waren seinerzeit noch gar nicht erwirtschaftet worden. Diese gewinnunab-hängigen Ausschüttungen forderte die Fondsgesellschaft nun zurück.

Diese Praxis war lange Zeit bei vielen Schiffsfonds gängig. Um die Anleger zu „ködern“ wurde mit Ausschüttungen direkt ab Laufzeitbeginn geworben. Die Anleger wurden allerdings nicht im erfor-derlichen Maße darüber aufgeklärt, dass der Fonds ihnen zumindest anfänglich das eigene Investi-tionskapital zurückzahlte. Vielfach finden sich verklausulierte Hinweise nur im so genannten Klein-gedruckten.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen die Rechte der Anleger gestärkt. Am 12.03.2013 stellte er für die DS-Fonds Nr. 38 und 39 fest (Az. II ZR 73/11 und II ZR 74/11), dass die geflossenen Ausschüttungen nicht ohne Weiteres zurück gefordert werden können. Auch in diesen Fällen waren es von Dr. Peters aufgelegte Schiffsfonds, deren Rückforderung von Ausschüttungen zu prüfen war.

Ein weiteres Mal hat sich gezeigt, dass es erfolgreich ist, eine Ausschüttungsrückforderung der Schiffsfondsgesellschaft anwaltlich prüfen zu lassen. Betroffene Anleger, die sich einer solchen Rückforderung der geflossenen Ausschüttungen gegenüber sehen, sollten dem schlechten Geld nicht ungeprüft gutes hinterher werfen. Die Anwälte der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE betreuen bereits zahlreiche betroffene Anleger bei der Prüfung und Verteidi-gung ihrer Rechte erfolgreich.

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Dr. Peters GmbH & Co. Emissionshaus KG


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