Stadtsparkasse Essen zu Schadensersatz verurteilt – ein weiterer Sieg für die Wölbern-Anleger

10.02.2014, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 1 Min. (984 mal gelesen)
Die Stadtsparkasse Essen muss Schadenersatz in Höhe von 28.400,00 Euro wegen falscher Risikoaufklärung an einen Anleger zahlen. Das Landgericht Essen entschied, dass die Bank nicht ausreichend über die Risiken der unternehmerischen Beteiligung Wölbern Invest Holland 64 aufgeklärt hatte.

Der Kläger hatte in dem Beratungsgespräch bei der Stadtsparkasse Essen den Wunsch geäußert, eine sichere Kapitalanlage zeichnen zu wollen. Diese sollte besonders zur Altersvorsorge geeignet sein. Gezeichnet hat der Kläger letztlich den geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Invest Holland 64. Über die Risiken dieser Beteiligung wurde der Kläger, so entschied das Gericht, von der Bank nicht ausreichend aufgeklärt.

Zudem ist eine geschlossene Beteiligung aufgrund der bestehenden Risiken wie beispielsweise dem Totalverlustrisiko, nicht zur Altersvorsorge geeignet. Das Urteil des Landgerichts Essen ist noch nicht rechtskräftig.

Wieder einmal hat sich gezeigt, dass es wichtig und richtig ist, wenn betroffene Anleger ihre Kapitalanlage anwaltlich prüfen lassen und nicht die Hände in den Schoß legen.

Banken sind zu umfassender Aufklärung im Bezug auf die Risiken einer Kapitalanlage verpflichtet. Auch über die fließenden Provisionen an die Bank oder Sparkasse muss aufgeklärt werden. Unterlässt die Bank diese ausführliche Aufklärung oder klärt nur unvollständig auf, können den Anlegern Ansprüche auf Schadensersatz bis hin zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligung zustehen. Eine Rückabwicklung lohnt sich gerade bei Wölbern Invest Fonds, weil sich viele dieser Fonds als wirtschaftliches Fiasko erweisen. Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE betreut bereits zahlreiche betroffenen Anleger der verschiedenen Wölbern Invest Fonds.

Hartmut Göddecke

Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 17 33 - 0
Telefax: 02241 / 17 33 - 44
info@rechtinfo.de

https://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_s/Stadtsparkasse_Essen_zu_Schadenersatz_verurteilt_ein_weiterer_Sieg_fuer_die_Woelber_Anleger.shtml


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Hartmut Göddecke

GÖDDECKE Rechtsanwälte

Weitere Rechtstipps (330)

Anschrift
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Mobil:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Hartmut Göddecke