Steilmann SE: Anleihegläubiger sollten sich formieren

30.03.2016, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 1 Min. (312 mal gelesen)
Die Steilmann SE (zuvor: Steilmann-Boecker Fashion Point GmbH & Co. KG) hat am 23.03.2016 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Dortmund hat am einen Tag später Herrn Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus zum vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Anleihegläubiger sollten ihre Interessen frühzeitig bündeln und einen gemeinsamen Vertreter wählen.

Die Steilmann SE hat vier Anleihen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von € 83.000.000 angeboten. Es handelt sich dabei um folgende Emissionen:

 

-  Anleihe 2012/17 (WKN A1PGWZ), fällig am 27.06.2017, Nominalzins: 6,75 % p. a.

 

-  Anleihe 2015/17 (WKN A14J4G), fällig am 09.03.2017, Nominalzins: 7,00 % p. a.    

 

-  Anleihe 2014/18 (WKN A12UAE), fällig am 23.09.2018, Nominalzins: 7,00 % p. a.

 

-  Anleihe 2014/18 (WKN A14J4B), fällig am 23.09.2018, Nominalzins: 7,00 % p. a.

 

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nunmehr die wirtschaftliche Situation des Unternehmens eingehend prüfen und ggfls. auch an die Anleihegläubiger herantreten. Um in diesem Prozess keine falschen Entscheidungen zu treffen, sollten sich die Anleihegläubiger einen gemeinsamen Vertreter suchen, der die Interessen aller Betroffenen einheitlich gegenüber der Gesellschaft und dem (vorläufiger) Insolvenzverwalter vertritt.

 

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