United Investors – Unternehmensgruppe, Hamburg / SHB und FIHM AG, München: Insolvenzen im Schatten von S&K?

28.03.2013, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (1410 mal gelesen)
Nachdem sich zum jetzigen Zeitpunkt im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main nach wie vor acht Beschuldigte in Untersuchungshaft befinden, sind jetzt auch die ersten Gesellschaften betroffen. Lesen Sie hier, wen es getroffen hat, inwiefern Anleger davon betroffen sind und was es für die Anleger bedeutet.

Nun haben insgesamt acht Gesellschaften der United Investors-Unternehmensgruppe mit Sitz in Hamburg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Teilweise wurden diese Gesellschaften auch von inzwischen inhaftierten Beschuldigten vertreten, sodass sich die noch vorhandene Geschäftsführung aufgrund der wirtschaftlichen Situation in der rechtlichen Plicht sah, Insolvenzantrag zu stellen.

Die Gesellschaften, die jetzt Insolvenzantrag gestellt haben, hatten unterschiedliche Funktionen im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit der S&K-Unternehmensgruppe. Sie traten entweder als Gründungskommanditistin, geschäftsführende Kommanditistin, Treuhänderin oder Vertriebsgesellschaft der geschlossenen Fonds der S&K-Unternehmensgruppe auf. Nach unseren Recherchen handelt es sich derzeit um vorläufige Insolvenzverfahren, d.h. es wird jetzt durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter geprüft, ob ein Insolvenzgrund und eine das Verfahren deckende Masse vorhanden ist.

Es ist nicht die erste Insolvenz, die im Zusammenhang mit der S&K-Unternehmensgruppe beantragt wurde. Bereits im Februar diesen Jahres hat die FIHM Fonds und Immobilien Holding GmbH, München, Insolvenz angemeldet. Dem folgten die Insolvenzanmeldungen u.a. der SHB Innovative Fondskonzepte AG und der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH, München. Bei letzteren handelt es sich um die Komplementärgesellschaften der SHB-Fonds.

Die Auswirkungen der Insolvenzen auf die geschlossenen Fonds der S&K-Unternehmensgruppe und der SHB-Unternehmensgruppe sind vielfältig.

STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Es war absehbar, dass nach den Vermögenssicherungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main der Geldfluss im System S&K versiegen musste. Ob und in welchem Zusammenhang die Insolvenzen stehen, werden die Feststellungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und anderer Behörden sowie die Feststellungen der vorläufigen Insolvenzverwalter ergeben.

Wichtig ist: die jeweiligen Fondsgesellschaften selbst sind nicht insolvent. Gleichwohl können diese Entwicklungen Auswirkungen auf die Fonds und die Anleger haben.

Je nach Stellung der von der Insolvenz betroffenen Gesellschaft in dem Firmengeflecht kann man nicht ausschließen, dass die Handlungsfähigkeit der Fondsgesellschaft betroffen ist. Mit der Insolvenz eines Treuhänders des Anlegers können sich – je nach Fondsgestaltung – unterschiedliche Folgen für den Anleger ergeben. Handlungsunfähigkeit der Fonds und deren Insolvenz sind nicht auszuschließen.

Sicher ist jedoch, dass mit der Insolvenz eines oder mehrere Vertragspartner des Anlegers auch mögliche Anspruchsgegner für einen Schadensersatz wegfallen. Daher sollten Anleger die weitere Entwicklung im Auge behalten. Schadensersatzansprüche können grundsätzlich auch im Falle der Insolvenz beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Für die Frage ob und wie eine solche Anmeldung erfolgen sollte, sollten Anleger anwaltliche Hilfe nehmen.

Für Anleger, die im Zusammenhang mit der S&K-Unternehmensgruppe von uns vertreten werden, werden wir die weiteren notwendigen Schritte in Absprache mit unseren Mandanten einleiten. Für andere Anleger steht die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE ebenfalls zur Verfügung.

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Hartmut Göddecke

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