GSM AG: Besuch von Kriminalpolizei bei der Steuerberatungsgesellschaft – mehr als nur „Sand im Getriebe“?

14.03.2012, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (2448 mal gelesen)
Die Haupt- und Zweigniederlassung der Steuerberatungsgesellschaft der GSM AG wurden am 16.02.2012 von der Kriminalpolizei München aufgesucht. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Amtsgerichtes München (AG München) vom 07.02.2012. Die Kundenauszahlungen werden bis auf Weiteres ausgesetzt.

Die GSM AG mit Sitz in Greiz hatte sich darauf spezialisiert, Rückkaufwerte von Lebensversicherungen „anzukaufen“. Anleger sollten über zwei verschiedene Möglichkeiten der Kaufpreiszahlung entweder in monatlich gleichbleibenden oder steigenden Raten einen erheblichen Mehrwert zurückerhalten.

Offensichtlich lief das Geschäft nicht so erfolgreich, jedenfalls kam es seit Juli 2011 zu Zahlungsverzögerungen bzw. – ausfällen der versprochenen Kaufpreisraten. Begründet wurde dies mit der allgemeinen Finanzkrise.

Mit Schreiben vom 06.03.2012 informierte die GSM AG die von uns vertretenen Mandanten darüber, dass die Haupt- und Zweigniederlassung der Steuerberatungsgesellschaft der GSM AG durch die Kriminalpolizei München aufgesucht wurde. Aus dem dem Besuch zugrunde liegenden Beschluss des AG München vom 07.02.2012 gehe hervor, dass gegen den ehemaligen Vorstand der GSM AG, Herrn Florian Gleich, und auch gegen den Interimsvorstand, Herrn Jens Schuhmann, wegen des „Verdachtes des Verstoßes gegen geltendes Recht ermittelt“ werde.

Herr Jens Schuhmann betonte in dem gleichen Schreiben jedoch auch, dass es keine Absprachen auf Durchführung strafbarer Handlungen gegeben habe, anlegerschädliche Handlungen weder geplant noch durchgeführt worden wären und er jedem Anleger und den Behörden jederzeit offen alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantworten könnte.

Allerdings sei es zum Schutz der Anleger bis zur Klärung der Angelegenheit nicht möglich, die Kundenauszahlungen weiter vornehmen zu können.

Die GSM AG steht schon eine Weile unter unserer kritischen Beobachtung. Anlass hierfür waren die bereits im letzten Jahr ausgefallenen Kundenzahlungen sowie die unklaren Angaben zum eigentlichen Geschäftsfeld.

Nunmehr könnten sich die Befürchtungen bestätigen. Zwar sind die erhobenen Vorwürfe im einzelnen noch nicht bekannt, dies dürfte sich jedoch im Rahmen der bereits beantragten Akteneinsicht ändern.

Die Kanzlei GÖDDECKE Rechtsanwälte vertritt bereits Anleger der GSM AG. Für einen Anleger konnte bereits außergerichtlich erreicht werden, dass kurzfristig sämtliche rückständigen Kundenzahlungen erstattet wurden. Ziel ist es jedoch, dass die von uns vertretenen Mandanten ihre Einlage vollständig zurückerhalten. Hierfür gibt es einige aussichtsreiche Ansatzpunkte, sei es gegenüber der Gesellschaft selbst, sei es gegenüber dem Anlageberater, der möglicherweise seine Aufklärungspflichten im Beratungsgespräch verletzt hat. Dabei unterstützt sie die Kanzlei GÖDDECKE Rechtsanwälte.

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