Solen AG: Gläubigerversammlung schlägt neuen Kurs ein

23.08.2013, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (1296 mal gelesen)
Die Gläubiger wollen neue Wege gehen. Sie wählten in der Gläubigerversammlung – dem „Parlament der Gläubiger“ – einen neuen Insolvenzverwalter. Rechtsanwalt Martin Lambrecht aus der Düsseldorfer Kanzlei Leonhardt erschien den Forderungsinhabern geeignet, um dem Management, Vertragspartnern und evtl. Hintermännern selbst auf internationaler Ebene Paroli zu bieten.

Schon der Bericht des vorläufigen Insolvenzverwalters zeigte deutlich, dass ein zweifelhaftes Geschäftsgebahren vorlag, das zu unrechtmäßigen Geldabflüssen führte. Die Rede war in diesem Zusammenhang von „anfechtbaren“ Zahlungen.

Die Wahl des erfahrenen Düsseldorfer Juristen schien der eindeutigen Mehrheit nach für das Amt des Insolvenzverwalters geeignet. Für ihn sprach seine zusätzliche Qualifikation als Diplom-Kaufmann und Diplom-Volkswirt sowie seine Praxiserfahrung, erworben in einem etablierten Insolvenzverwalterbüro. Ihm wird zugetraut, die dubiosen Verflechtungen, die das Management hinterlassen hat – und die wohl auch Ursache für die Insolvenz sein könnten – fachgerecht zu durchleuchten. Zu Unrecht geleistete Beträge sollen so zum Unternehmen, d. h. zur Insolvenzmasse, zurück geholt werden, so dass die Anleger davon profitieren sollen.

Zu den kritisch zu betrachtenden Vorgängen gehört nicht nur die Ausgliederung des operativen Geschäfts von der Solen AG auf Tochterunternehmen, sondern auch der Verkauf von zwei Solarparks der Tochtergesellschaften zu bemerkenswert „günstigen“ Konditionen. Ob in diesem Zusammenhang von einem seriösen Gebahren gesprochen werden kann, ist zweifelhaft, denn die Kaufpreise scheinen nach Ansicht des vorläufigen Insolvenzverwalters deutlich unter dem Marktwert zu liegen. So sei einer der beiden Solarparks, dem man in Fachkreisen einen Wert von ca. 4 Mio. Euro zuschreibt, für lediglich 1,5 Euro Mio. verkauft worden.

Zur Unterstützung des neu gewählten Insolvenzverwalters wurde ein Gläubigerausschuss gewählt, der sich aus den Rechtsanwälten Göddecke und Dr. Liebscher zusammensetzt sowie dem Anleihegläubiger Schöne.

Das Unternehmen hatte im April 2013 selbst den Insolvenzantrag gestellt, nachdem es ihm nicht gelungen war, die Zinsen zu erwirtschaften, die für die Anleihe im Frühjahr zu zahlen war. Ein zweifach unternommener Einigungsversuch mit den Anleihegläubigern, die Zinslast zu senken, schlug fehl.

Wie der vorläufige Insolvenzverwalter zu berichten wusste, war zum Zeitpunkt, als der Insolvenzantrag gestellt worden war, nur noch etwa eine viertel Million Euro an Barmitteln auf den Bankkonten. Das erstaunte einige anwesende Anleiheinvestoren, da noch Anfang April vom Management auf der Versammlung Anfang April – also etwa drei Wochen zuvor – überzeugend erklärt wurde, dass etwa noch 1,4 Mio. Euro befinden würden. Weshalb in der kurzen Zeitspanne ein solcher Geldabfluss erfolgt sein soll, ist bis zur Gläubigerversammlung unklar geblieben. So überrascht es auch nicht, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter in seinem schriftlichen Rapport davon spricht, dass die Solen AG als ein aufgeblähtes Firmenkonstrukt ansieht; denn von substanzstarken Werten ist seiner Ansicht nach keine Rede.

Wie sich bei der Unternehmensanalyse herausstellte, wurde das Kapital der Anleihegläubiger zum großen Teil dazu verwandt, bei den Tochtergesellschaften die Produktion, den Vertrieb sowie die Installation von Solarzellen zu forcieren. Die Solen AG entwickelte sich dadurch immer mehr zur reinen Holding und hatte zum Schluss nur noch drei Arbeitnehmer.

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