German Pellets GmbH: Gesellschaft stellt Insolvenzantrag

12.02.2016, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 1 Min. (395 mal gelesen)
Heute (10.02.2016) hat die German Pellets GmbH einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Sie beabsichtigt eine Eigenverwaltung und will Herrn Frank Günther als Geschäftsführer installieren. Die Gläubigerversammlung, die eigentlich heute stattfinden sollte, wurde bereits gestern abgesagt.

Dieses Szenario überrascht nicht. Nachdem die German Pellets GmbH wegen ihrer kurzfristig anberaumten Gläubigerversammlung viel Kritik hatte einstecken müssen, weil die geplanten Sanierungsbemühungen nicht tragfähig aussahen, hat sie beim Amtsgericht Schwerin die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt.

 

Dass die German Pellets GmbH einen Antrag auf Eigenverwaltung gestellt hat, ist kritisch zu sehen. Denn diese dient – anders als die Regelinsolvenz, bei der ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird – der Weiterführung eines zwar angeschlagenen, aber grundsätzlich überlebensfähigen Unternehmens.

 

Ob das der Fall ist, zeigt regelmäßig ein Sanierungsgutachten. Dabei soll das angestammte Management weiter vor Ort bleiben und die Sanierung des Unternehmens (da es dieses gut kennt) unter Überwachung durch einen Sachwalter bewerkstelligen. Den Sachwalter bestimmt das Insolvenzgericht. Er ist der neutrale Aufpasser des Managements. Eine Eigenverwaltung setzt regelmäßig voraus, dass man bei der Beurteilung der Unternehmensführung zu einem positiven Ergebnis kommt. Ob dies bei der German Pellets GmbH aber der Fall ist, darf aufgrund der bisherigen Vorkommnisse bezweifel werden.

 

 

Wer in Anleihen von German Pellets investiert hat, kann sich bei der KANZLEI GÖDDECKE regelmäßig kostenfrei informieren lassen: Einfach den

 

Registrierungsbogen

https://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_g/Registrierungsbogen_German_Pellets.pdf



 

ausfüllen oder online per Mail. Wichtig ist vor allem, sich über die beiden rechtlichen Institutionen des „Gemeinsamen Vertreters“ und des „Gläubigerausschusses“ zu informieren. Denn beide können von den Anleihegläubigern eingesetzt werden (auch parallel), um die Rechte dieser Anleger gegenüber dem Unternehmen oder dem Insolvenzverwalter zu vertreten. Die KANZLEI GÖDDECKE hilft Ihnen hier gerne weiter und steht für eine Beratung zur Verfügung. 

 



Quelle: eigener Bericht



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