P&R Container-Gruppe: Insolvenz von drei Unternehmen

20.03.2018, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 3 Min. (114 mal gelesen)
Nicht gänzlich überraschend: drei der vier deutschen P&R-Gesellschaften haben in der 11. Kalenderwoche einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Die Signale standen schon seit einiger Zeit auf Sturm: Ab 2017 gab es kritische Medienstimmen. Jetzt ist es amtlich: Insolvenzanträge sind eingereicht worden.

Insolvenzanträge sind nach Medieninformationen für folgende Firmen am 15.03.2018 beim Amtsgericht München eingereicht worden

 

P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH
P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH
P & R Container Leasing GmbH
 

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter sind jeweils bestellt worden Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé und Rechtsanwalt Dr. Philip Heinle.  

 

Was bedeutet der Insolvenzeröffnungsantrag für Anleger?

 

Die Container-Investoren stehen jetzt vor vollkommen veränderten Verhältnissen: Sie sind als Eigentümer der Blechboxen in vielen Fällen nicht Vertragspartner der oben genannten Firmen. Wichtig ist es deshalb, sich in dem R&R-Firmengeflecht eine Orientierung zu erhalten. Diese Konfrontation mit mehreren Firmen im Containersektor mag für den einen oder anderen Investoren vollkommenes Neuland sein, ist aber nicht zu vermeiden und damit notwendig.

 

Containereigentümer sind Unternehmer – mit allen Chancen und Risiken

 

Da die Anleger als Eigentümer der Transport-Container gelten, haben sie ein großes Interesse, dass diese Blechboxen vermietet werden. Nur so spielen sie Geld ein. Die Investoren sind damit Unternehmer und tragen zwangsläufig das unternehmerische Risiko. Sollte es an einem Mietinteressenten mangeln, so trifft den einzelnen Anleger unter Umständen ein harter Schlag, da er für die Kosten seines Anlageobjektes verantwortlich ist. Mit anderen Worten: Gibt es keine Mieteinkünfte, dann droht die Ausgabenseite zu explodieren – und diese Explosion kann ganz empfindlich in den Geldbeutel des Containerinvestors gehen. So führen z. B. Standgebühren im Einzelfall zu ganz persönlichen Nöten des einst stolzen Containereigentümers. Dieses ist eine Herausforderung, die nicht jedermann selbst schultern kann.

 

Wer sicher gehen will, über alle Schritte informiert zu bleiben, sollte die kostenfreie Möglichkeit nutzen, den Newsletter für P&R-Anleger zu abonnieren; er berichtet für alle Interessierten über die aktuelle Lage und bietet Orientierung (https://pundr-anleger.de/newsletter-abo).

 

Was sind die ersten Schritte im Insolvenzverfahren?

 

Eine komplexe Aufgabe steht für die Insolvenzverwalter an. Es werden die finanziellen Verflechtungen innerhalb der P&R Firmengruppe zu analysieren sein, sie reichen über den nationalen Tellerrand in die Schweiz und – wie für das Containergeschäft üblich – über die ganze Welt; gleich wohin der Container seine Reise antritt. Vermutlich erhalten Anleger von den Insolvenzverwaltern dazu in naher Zukunft Post.

 

Können Anleger Ersatz fordern?

 

In vielen Fällen, die uns vorliegen, können wir den Interessenten sagen, dass es durchaus Sinn ergibt, Schadensersatz zu fordern. Da es darauf ankommt, wer das Container-Investment vertrieben hat, gibt es leider keine Antwort, die für alle gleichermaßen gilt. Eines ist deshalb sicher: Wenn es keine Standardantwort gibt, ist individuelle Erstberatung wichtig! Diese Option bieten wir ebenfalls kostenfrei an, wenn Sie uns anrufen (0 22 41 / 17 33 - 0) oder uns eine eMail senden (info@rechtinfo.de).

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

 

Anleger der P&R-Gruppe dürften nach unserer Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte vor allem drei Dinge interessieren:

 

Erhalte ich mein investiertes Geld zurück?
Und wann wird das der Fall sein?
Wer ist dafür verantwortlich?
 

Darum ranken sich in Zukunft weitere Themen, die es sinnvoll erscheinen lassen, den Weg nicht alleine, sondern mit fachkundiger Begleitung zu gehen. Nutzen Sie unser know-how im Kapitalanlagesegment und unsere Erfahrung im Umgang mit Insolvenzverwaltern, die wir für Sie in die Waagschale werfen können. Denn schließlich vertreten wir Anleger nicht nur im Gerichtssaal, sondern auch z. B. in Gläubigerausschüssen mehrerer Insolvenzverfahren.

 

Quelle: Amtsgericht München (AG München), Beschlüsse vom 19. März 2018, 1542 IN 727/18, 1542 IN 726/18, 1542 IN 728/18



Hartmut Göddecke

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