Wölbern Invest: "Holland 54" stellt Insolvenzantrag – Verjährung droht

02.09.2014, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (514 mal gelesen)
Am 18.08.2014 wurde über den Immobilienfonds Holland 54 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Hamburg hat als zuständiges Insolvenzgericht den Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Betroffene Anleger sollten schnell handeln, um Verlusten zu entgehen!

Der Insolvenzantrag der Wölbern-Fondsgesellschaft 54. IFH geschlossene Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG (kurz: Holland 54) kam für betroffene Anleger nicht überraschend. Bereits im Frühjahr 2014 wurden sie über die wirtschaftliche Schieflage des Fonds informiert. Der seit Jahresbeginn 2014 von Paribus geführte Fonds wurde 2003 aufgelegt und bis 2004 vertrieben. Beim Holland 54 handelt es sich nach dem Holland 55 und 56 um den dritten Fonds aus dem Emissionshaus Wölbern Invest, der vor der Pleite steht.

Bei den beiden Fondsimmobilien handelte es sich um Bürogebäude in Breda und Utrecht. Die Mietverträge der Fondsimmobilien laufen Ende dieses Jahres aus, verlängert wurden sie nicht. Laut Angaben aus dem Hause Paribus sind die Bemühungen des Fondsmanagements gescheitert, die Büros erneut zu vermieten. Zurückzuführen ist dies auf die angespannte Vermietungssituation an den beiden Standorten.

Als wäre die vorläufige Insolvenz nicht genug, droht den Anlegern des Holland 54 die absolute 10-jährige Verjährung ihrer Ansprüche. Diese läuft taggenau, abhängig vom jeweiligen Zeichnungstag. Die Verjährung betrifft alle Anleger, die im Jahr 2004 gezeichnet haben. Sie müssen unbedingt sofort handeln, um den Ver-jährungseintritt zu hemmen. Auch hierüber berichtete die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE bereits unter https://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_w/Woelbern_Invest_Ausverkauf_bei_Woelbern_Fonds_Verjaehrung_droht.shtml

Betroffene Anleger sollten ihre möglichen Ansprüche unbedingt von einem Anwalt im Bank- und Kapital-marktrecht prüfen lassen, um keine Frist zu versäumen. Es können insbesondere gegen die beratende Bank Ansprüche bestehen. Banken sind zu einer umfassenden Risikoaufklärung verpflichtet. Unterlassen sie dies, können sie sich schadensersatzpflichtig gegenüber den Anlegern machen.

Anleger, die ihren Fondskauf darlehensfinanziert haben, könnten die Möglichkeit haben, den Darlehensver-trag und auch die Fondszeichnung noch heute zu widerrufen. Dies setzt allerdings voraus, dass keine ord-nungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgte. Die Anwälte der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE prüfen die Ansprüche der Anleger in jeglicher Hinsicht. Sie betreuen bereits erfolgreich eine Reihe betroffener Anleger bei der Prüfung und Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Nutzen Sie gerne auch unseren kostenfreien Erstkontakt unter 02241-1733-24 mit Rechtsanwältin Bahrig.

Hartmut Göddecke

Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
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53721 Siegburg
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