Schiffsfonds: Lloyd Fonds MS „Adrian“ muss die Segel streichen

01.08.2014, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (610 mal gelesen)
Das Vermögen der MS "Adrian" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ist unter die vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt worden. Anleger sollten schnell handeln, um kein weiteres Geld zu versenken. Rechtsanwältin Bahrig erklärt warum.

Der vom Emissionshaus Lloyd Fonds aufgelegte Schifffonds LF 2 MS „Adrian“ ist nun dem Untergang geweiht. Der im Jahre 1997 platzierte Fonds betrieb ein Containerschiff. Durch die Insolvenz droht den Anlegern der Verlust ihres gesamten Investitionskapitals. Ursächlich für die Insolvenz ist die noch immer andauernde Schifffahrtskrise. Durch die weltweite Finanzkrise ist auch der Absatzmarkt der Schifffahrtsbranche zusammengebrochen.

Es besteht ein Überangebot an Frachtschiffen, dem entgegenstehend fehlt es an Frachtware. Aufgrund der Überkapazitäten sinken die Charterraten stetig. Der Abfall von Charterraten ist gerade für Anleger von Schiffsfonds besonders besorgniserregend. Denn betroffene Schiffsfonds sind nicht mehr in der Lage, kostendeckend zu arbeiten. Die Konsequenz: Ausbleiben oder Rückforderung der Ausschüttungen durch die Fondsgesellschaft. Die Leidtragenden sind die Anleger, welche sich mit den negativen Entwicklungen auseinandersetzen müssen.

Nach neusten Berichten hat Lloyds Fonds für seinen Schiffsfonds MS „Wehr Schulau" die Rückzahlung von pauschal 25 % des Kommanditkapitals von den Gesellschaftern gefordert. Ungeachtet der bereits erfolgten Ausschüttungen aus der Vergangenheit.

STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Bei der Verwertung eines Schiffes im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sind es in erster Linie die Banken, die befriedigt werden. Aufgrund der hohen Fremdfinanzierungsquote vieler Schiffe gehen die Anleger oft leer aus oder werden sogar noch dazu aufgefordert, erhaltenen Ausschüttungen zurück zu zahlen. Aber die Anleger sind in einer solchen Situation nicht rechtlos gestellt und sollten sich über ihre Rechte informieren.

Wenn Anleger von beratenden Finanzdienstleistern nicht über die Risiken einer unternehmerischen Beteiligung aufgeklärt worden sind, steht ihnen ggf. ein Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung zu. Oftmals wurden Anlegern im Rahmen der Verkaufsberatung Schiffsbeteiligungen als sichere und zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage empfohlen. Aber als Gesellschafter eines Schiffsfonds besteht die konkrete Gefahr des Totalverlustes des investierten Kapitals.

Die Anwälte der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE betreuen bereits zahlreiche Anleger erfolgreich bei der Prüfung und Durchsetzung bestehender Ansprüche. Sie konnten bereits vielen Betroffenen zu ihrem Recht und ihrem Geld verhelfen.

Nutzen Sie gerne auch unseren kostenfreien telefonischen Erstkontakt unter 02241 – 1733-24 mit Rechtsanwältin Bahrig.

Quelle: eigener Bericht, Insolvenzbekanntmachung des Amtsgerichts Bremen vom 22. Juli 2014 (Az.: 500 IN 22/14)



Hartmut Göddecke

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