Abgasskandal: Landgericht Ingolstadt verurteilt Audi zu Schadensersatz

15.11.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (65 mal gelesen)
Das Landgericht Ingolstadt hat Audi im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 42 O 1199/17).

Audi muss einen vom Abgasskandal betroffenen A1 Diesel zurücknehmen und dem Käufer den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Der Kläger hatte den Audi A1 2,1 Liter TDI im Mai 2013 gebraucht gekauft. Nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals erklärte er 2017 die Anfechtung des Kaufvertrags und hilfsweise den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Klage war weitgehend erfolgreich. Audi habe durch das Inverkehrbringen eines manipulierten Fahrzeugs gegen europäisches Recht verstoßen, so das Landgericht Ingolstadt. Aufgrund der Abgasmanipulationen habe das Fahrzeug über keine gültige Übereinstimmungsbescheinigung verfügt. 

Mit der Übereinstimmungsbestimmung erklärt der Hersteller, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung den gültigen Vorschriften entspricht. Eine solche Bescheinigung muss der Hersteller der EU-Typengenehmigung beifügen. Der Handel oder Verkauf von Fahrzeugen ohne gültige Übereinstimmungsbescheinigung ist verboten. Für den Käufer eines Fahrzeugs stelle die Übereinstimmungsbescheinigung nach Überzeugung des LG Ingolstadt eine Art Garantieerklärung dar.

Da davon auszugehen sei, dass Audi bei der Typengenehmigung keine Hinweise auf die unzulässigen Abschalteinrichtungen gegeben habe, sei auch die Übereinstimmungsbescheinigung unrichtig, da diese auf der mit unzulässigen Angaben erwirkten Typengenehmigung aufbaue. Das LG Ingolstadt fand  deutliche Worte und äußerte die Überzeugung, dass die Übereinstimmungsbescheinigung nicht nur unrichtig, sondern ungültig sei. Demzufolge hätte das Fahrzeug gar nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Es sei davon auszugehen, dass ein Verbraucher kein Fahrzeug erwerben würde, das nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Daher sei dem Kläger durch den Kaufvertrag, den er so nicht abschließen wollte, auch ein Schaden entstanden und er habe einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Er kann das Fahrzeug zurückgeben und erhält den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück.

„Das Urteil zeigt, dass Geschädigte des VW-Abgasskandals gute Chancen haben, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Die Forderungen müssen allerdings rechtzeitig geltend gemacht werden, da sie am Jahresende verjähren. Die Verjährung betrifft allerdings die kleineren Motoren des Typs EA 189. Auch bei den größeren 3-Liter-Dieselmotoren können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Hier hat Audi gerade mit dem verpflichtenden Rückruf für den Audi A6 und A7 Sportback begonnen. „Das Urteil des LG Ingolstadt dürfte sich auch auf die größeren Motoren ausweiten lassen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.


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