Rechtstipps in der Rubrik Arbeitsrecht
Einer der gesetzlich zulässigen Kündigungsgründe ist die verhaltensbedingte Kündigung. Wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer wegen eines Fehlverhaltens kündigen will, hat er einige Vorgaben zu beachten.
Oft hat der Arbeitgeber ein Interesse daran, Bilder von seinen Mitarbeitern zu veröffentlichen. Zum Beispiel auf der Unternehmenshomepage, im Intranet oder auf Flyern. Braucht er dazu die Einwilligung seines Arbeitnehmers?
Auch in der Elternzeit kann es vorkommen, dass einer der beiden Vertragspartner das Arbeitsverhältnis beenden will. Hier genießen Arbeitnehmer jedoch einen besonderen gesetzlichen Schutz.
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 05/2024
Erhöhung einer „zu Abwerbungszwecken“ gezahlten Zulage bei Aufstockung von Teil- auf Vollzeit?
Bei einer Verlängerung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG regelt das Gesetz die Anpassung der Vergütung nicht. Diese Anpassung ist grds. durch die Arbeitsvertragsparteien zu vereinbaren. Kommt bei einer Aufstockung auf Vollzeit eine Vereinbarung über die...
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 05/2024
Keine Pflicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber für kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts
Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nicht nach § 165 Satz 3 SGB IX zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet. Sie ist kein öffentlicher Arbeitgeber....
Berufstätige Elternteile können sich während der Elternzeit ganz auf ihr Kind konzentrieren. Sie sind durch das Elterngeld finanziell abgesichert. Eltern müssen jedoch genau planen.
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 04/2024
Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann erschüttert sein, wenn der Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen. Das gilt jedenfalls...
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 04/2024
Bonusregelung mit Stichtagsklausel ist in Betriebsvereinbarung unwirksam
Der Anspruch auf eine Sonderzahlung, die auch Gegenleistung für bereits erbrachte Arbeitsleistung ist, kann regelmäßig nicht von einer Stichtagsregelung in einer Betriebsvereinbarung abhängig gemacht werden, die den Bestand des Arbeitsverhältnisses...
Auch Teilzeitbeschäftigte haben natürlich einen Anspruch auf Urlaub. Allerdings gibt es einige Besonderheiten gegenüber Vollzeitbeschäftigten. Hier erfahren Sie, was für Teilzeitarbeiter gilt.
Vor der Kündigung eines Arbeitnehmers müssen Arbeitgeber den Betriebsrat anhören – wenn es einen gibt. Durch eine fehlerhafte oder verspätete Anhörung kann die Kündigung unwirksam werden.