Dieselskandal: Verdacht der Manipulationen beim Software-Update

21.01.2019, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (72 mal gelesen)
VW droht im Abgasskandal neuer Ärger. Ausgerechnet bei einem Software-Update treten Probleme auf, die befürchten lassen, dass die neue Steuerungssoftware erneut Abschalteinrichtungen enthält.

Heißt: Es könnte eine erneute Abgasmanipulation vorliegen.

Durch Software-Updates sollten eigentlich die unzulässigen Abschalteinrichtungen, die für den Abgasskandal gesorgt haben, entfernt werden. Nun tritt der Verdacht auf, dass auch bei einem solchen Software-Update für Diesel-Fahrzeuge mit 1,2-Liter-Motor des Typs EA 189 und der Schadstoffklasse Euro 5 gepfuscht und Werte manipuliert wurden. Die Software soll eine Programmierung enthalten, die dafür sorgt, dass sich die Abgasreinigung nach 1120 Sekunden anders  verhält, berichtet der „Spiegel“. Damit verändere sich die Abgasreinigung exakt nach der Zeit, die für einen gewöhnlichen Abgastest benötigt wird. „Dann würde die Abgasreinigung im regulären Straßenverkehr anders arbeiten als auf dem Prüfstand“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. 

Die „Auffälligkeiten“ bei dem Software-Update waren Ende Dezember 2018 bekannt geworden. VW hatte in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass die „Auffälligkeiten“ bei einer internen Qualitätskontrolle entdeckt worden seien und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) darüber umgehend informiert wurde. Ob es bei den „Auffälligkeiten“ um eine neue Abschalteinrichtung handelt, war zu diesem Zeitpunkt noch völlig unklar. Inzwischen scheint sich dieser Verdacht jedoch zu erhärten. Die „Bild am Sonntag“ berichtete, dass das KBA in dieser Angelegenheit ein Anhörungsverfahren eingeleitet hat. Die Behörde soll sich demnach sicher sein, dass die Abgaswerte bei dem Update unzulässig manipuliert werden. Im Extremfall könnte das dazu führen, dass für die in Deutschland betroffenen rund 30.000 Fahrzeuge die Typengenehmigung entzogen werden muss. In Europa wären von einer solchen Maßnahme ca. 370.000 Fahrzeuge betroffen.  Als wahrscheinlicher gilt aber, dass das KBA erneut einen Rückruf anordnen wird, wenn sich der Verdacht einer erneuten Abgasmanipulation bestätigt.

„Sollte VW auch bei den Software-Update die Abgaswerte tatsächlich manipuliert haben, dürfte das Vertrauen der Kunden endgültig im Keller sein. Grundsätzlich können im VW-Abgasskandal noch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, da die Forderungen in vielen Fällen noch nicht verjährt sind. Im Falle erneuter Abgasmanipulationen dürfte die Verjährung ohnehin vom Tisch sein“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
 

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