Rückruf für Audi mit 3-Liter-Dieselmotor und der Schadstoffklasse Euro 6

20.02.2019, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (62 mal gelesen)
Der Abgasskandal hat sich von den Dieselmotoren des Typs EA 189 längst auf die größeren 3-Liter-Dieselmotoren ausgeweitet. Anfang 2018 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf von Audi-Fahrzeugen mit 3-Liter-Dieselmotor und der Schadstoffklasse Euro 6 an.

Betroffen von dem Rückruf sind die Audi-Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 und damit alle 3-Liter-Dieselmotoren des Konzerns. Bei diesen Modellen hat das KBA unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen, die von Modell zu Modell leicht variieren. Im Kern springt bei diesen Fahrzeugtypen die schnelle Aufwärmfunktion des Motors nur im Prüfzyklus und nicht im Straßenverkehr an, was zu einem erhöhten Ausstoß von Stickstoffoxiden führt.

Inzwischen hat Audi die ersten Rückrufe gestartet. Ende 2018 starteten die Rückruf-Aktionen für die Baureihen A6, A7 Sportback und A8 sowie Q5 und SQ5. In der Werkstatt wird ein Software-Baustein aus der Motorsteuerung entfernt. Audi versichert zwar, dass das Update keine negativen Folgen auf die Motorleistung, Kraftstoffverbrauch oder C02-Emissionen habe, Zweifel dürfen aber bleiben. Dennoch ist der Rückruf für die betroffenen Verbraucher verpflichtend.

Von dem Rückruf sind Audi-Modelle bis zum Baujahr 2018 betroffen. Das zeigt, dass der Autobauer trotz des Abgasskandals immer noch unzulässige Abschalteinrichtungen bei den vermeintlich sauberen Dieseln mit der Schadstoffklasse Euro 6 verwendet hat. Für die betroffenen Fahrzeug-Halter ist der Rückruf doppelt bitter. Denn einerseits sind die Folgen des Updates ungewiss und andererseits wird sich der Wertverlust der Fahrzeuge weiter fortsetzen.

Allerdings können betroffene Verbraucher auch Schadensersatzansprüche geltend machen. „So wie bei dem kleineren Motor des Typs EA 189 ist auch bei den 3-Liter-Motoren davon auszugehen, dass die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und daher einen Anspruch auf Schadensersatz haben“, erklärt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Entsprechende Urteile gibt es beispielsweise auch zum Porsche Macan und Porsche Cayenne. Auch in den Porsche-Modellen steckt der Audi-3-Liter-Dieselmotor.
 

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