Schadensersatz statt Fahrverbot – Ansprüche im Dieselskandal geltend machen

28.09.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (69 mal gelesen)
Die Diskussion um Fahrverbote schreckt nicht nur Dieselfahrer auf, sondern auch die Politik. Fahrverbote sollen verhindert werden. Mit welchen Maßnahmen das gelingen soll, ist aber nicht klar.

Für die vom VW Abgasskandal betroffenen Dieselfahrer wird die Zeit unterdessen langsam knapp. Sie können Schadensersatzansprüche nur noch bis Ende des Jahres geltend machen.

Vor drei Jahren ist der VW-Abgasskandal aufgeflogen und die betroffenen deutschen Autokäufer haben bisher keine Entschädigung erhalten und sollen sich mit einem fragwürdigen Software-Update, das sie noch nicht mal vor Fahrverboten schützt, abspeisen lassen. Erst nach dem Urteil zu drohenden Fahrverboten in Frankfurt ab 2019 versucht die Politik, solche Verbote doch noch abzuwenden. Ob die Bemühungen zu einem Ergebnis führen und ggf. der Fahrzeughalter oder der Steuerzahler für Nachrüstungen zur Kasse gebeten wird, ist völlig unklar. „Bis eine Einigung – auch mit den Autobauern – erzielt wird, dürfte noch Zeit vergehen. Zeit, die vor allem VW im Abgasskandal einen Vorteil bringt. Denn mögliche Schadensersatzansprüche der betroffenen VW-Käufer verjähren am 31. Dezember 2018“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, der bereits zahlreiche geschädigte Verbraucher im Abgasskandal vertritt.

Die Chancen, Schadensersatzansprüche gegen VW oder die Konzerntöchter Seat, Skoda und Audi durchzusetzen, stehen gut wie selten zuvor. Immer mehr Gerichte sehen in den Abgasmanipulationen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und VW deshalb in der Schadensersatzpflicht. Vor den Oberlandesgerichten werden zahlreiche Verfahren erst gar nicht durchgeführt, weil sich die Parteien kurz zuvor noch auf einen Vergleich einigen. „Ein verbraucherfreundliches Urteil eines Oberlandesgerichts ist nicht im Interesse von VW, da sich andere Gerichte daran orientieren können. Um eine solche Signalwirkung zu verhindern, ist VW offenbar zu großzügigen Vergleichen bereit“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Die Rechnung von VW scheint sogar aufzugehen. Viele vom Abgasskandal betroffene Verbraucher haben bislang noch von einer Klage abgesehen. Bis Ende des Jahres können sie das noch nachholen, auch wenn bereits ein Software-Update aufgespielt wurde. 

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

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