Trotz Musterklage – Schadensersatzansprüche gegen VW individuell geltend machen

29.01.2019, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (91 mal gelesen)
Mehr als 300.000 Verbraucher haben sich der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen, um ihre Schadensersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen.

Eingereicht hatte die Klage der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Ziel der Klage ist die Feststellung, dass VW sich aufgrund der Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat.

 Mit der Musterfeststellungsklage wird juristisches Neuland betreten, so dass es keine seriösen Aussagen zu den Erfolgsaussichten der Klage gibt. Klar ist allerdings, dass damit gerechnet werden muss, dass die unterlegene Partei Berufung einlegt und der BGH das letzte Wort sprechen muss. Das bedeutet, dass sich das Verfahren bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung extrem in die Länge ziehen kann. Sollte es dann zu einer verbraucherfreundlichen Entscheidung gekommen sein, fließt allerdings immer noch kein Geld an die Verbraucher. Ihren persönlichen Schadensersatzanspruch müssen sie dann immer noch individuell einklagen. Natürlich kann die Musterklage auch scheitern und auch das wäre bindend für die Teilnehmer an dem Musterverfahren.

Schneller und erfolgversprechender ist die Einzelklage. Sie kann auf den jeweiligen Fall zugeschnitten werden und zahlreiche Gerichte haben inzwischen geurteilt, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher schadensersatzpflichtig ist. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden sieht noch einen anderen wichtigen Vorzug, den die Einzelklage im Vergleich zur Musterklage hat. Denn das Musterfeststellungsverfahren wird am OLG Braunschweig geführt und die niedersächsische Stadt in der Nähe von Wolfsburg hat sich bisher nicht als der beste Ort für Schadensersatzklagen gegen VW erwiesen. Hier kommt auch noch hinzu, dass das OLG Braunschweig erst kürzlich eine Musterfeststellungsklage gegen die VW-Bank zum Widerruf von Autokrediten abgewiesen hat. „Auch die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG kann durchaus vom OLG Braunschweig abgewiesen werden“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Verbraucher, die sich der Musterklage angeschlossen haben, können sich aber auch jetzt noch für eine Einzelklage entscheiden. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Wichtig ist, dass durch die Teilnahme an der Musterklage zunächst die Verjährung der Schadensersatzansprüche gehemmt wurde. Bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung kann die Eintragung in das Klageregister aber auch wieder zurückgenommen werden. Die Verjährung der Ansprüche bleibt nach der Rücknahme noch für sechs Monate gehemmt“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Verbraucher haben also nach wie vor die Möglichkeit, sich von der Musterklage zurückzuziehen und Ansprüche gegen die Volkswagen AG oder VW-Bank individuell durchzusetzen.

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