VG München: Software-Update muss bei manipulierten Diesel-Fahrzeugen installiert werden

03.12.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (64 mal gelesen)
Nach Urteilen des Verwaltungsgerichts München vom 28. November 2018 müssen vom Abgasskandal betroffene Diesel-Fahrer in Bayern damit rechnen, dass die Fahrzeuge ohne Software-Update ihre Zulassung verlieren.

Nachdem der VW-Abgasskandal bekannt geworden war, hat das Kraftfahrt-Bundesamt einen verpflichtenden Rückruf für betroffene Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung in den Werkstätten entfernt und ein Software-Update installiert werden kann. Die Nachrüstungen sind umstritten, weil negative Auswirkungen auf den Verbrauch oder die Laufleistung des Motors befürchtet werden. Wer deshalb bislang die Nachrüstung verweigert hat, muss allerdings mit der Zwangsstilllegung des Fahrzeugs rechnen.

Schon im August hatte das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden, dass den von den Abgasmanipulationen betroffenen Diesel-Fahrzeugen mit dem Motortyp EA 189 der Verlust der Betriebserlaubnis droht, wenn sie nicht nachgerüstet werden. Nach Urteilen des Verwaltungsgerichts München vom 28. November 2018 müssen auch betroffene Diesel-Fahrer in Bayern damit rechnen, dass die Fahrzeuge ohne Software-Update ihre Zulassung verlieren.

In München hatten sechs Fahrzeughalter geklagt, die das Software-Update für ihren VW, Audi oder Skoda mit dem Motor EA 189 bisher verweigert hatten. Das VG München hat die Klagen abgewiesen. Dies begründete es damit, dass durch das Update die Vorschriftsmäßigkeit der Fahrzeuge wiederhergestellt würde. Auch wenn Folgeschäden durch das Update befürchtet werden, müsse das überwiegende öffentliche Interesse an einer Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes höher bewertet werden. Ohne Nachrüstung könnte den Fahrzeugen daher die Betriebserlaubnis entzogen werden. Allerdings sollten die Behörden dabei maßvoll vorgehen und z.B. erst ein Zwangsgeld anordnen, so das VG München, das die Berufung zugelassen hat.

„Das Verwaltungsgericht München hat es aber auch nicht versäumt darauf hinzuweisen, dass die Fahrzeughalter nicht die Verantwortlichen im Dieselskandal sind. Dem ist nur zuzustimmen. Verantwortlich ist VW bzw. die Konzerntöchter, die die Fahrzeuge mit den Abgasmanipulationen in den Verkehr gebracht haben. Zahlreiche Gerichte sehen VW daher auch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung in der Schadensersatzpflicht. Diese Ansprüche können auch dann noch geltend gemacht werden, wenn bereits ein Software-Update aufgespielt wurde. Da zum Jahresende aber die Verjährung der Forderungen droht, sollten betroffene Verbraucher jetzt handeln und ihre Ansprüche noch rechtzeitig geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

Mehr Informationen:

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de